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KfW-Förderung für die Sanierung 2026: Programme, Sätze, Antrag

Für die Sanierung eines Bestandsgebäudes gibt es 2026 bei der KfW vor allem das Programm 261: einen Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von 0 bis 15 %, mit den Boni für Worst Performing Building und serielle Sanierung bis zu 40 %. Den Ergänzungskredit 358 und 359 gibt es nur zusätzlich zu einem Zuschuss, bis 120.000 € je Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor dem Auftrag, und ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.

Von Redaktion ProfimapVeröffentlicht 14 Min. Lesezeit

Welche KfW-Programme es 2026 für die Sanierung gibt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat zwei Schienen. Sanieren Sie auf eine Effizienzhaus-Stufe, läuft das über die BEG Wohngebäude und den KfW-Kredit 261. Tauschen Sie einzelne Bauteile oder die Heizung, läuft das über die BEG Einzelmaßnahmen: die Heizung als KfW-Zuschuss (458), Dämmung, Fenster und Anlagentechnik als Zuschuss beim BAFA. Dazu kommt der Ergänzungskredit 358 und 359.

Beide Schienen schließen sich aus: Eine Kombination der BEG Einzelmaßnahmen mit der BEG Wohngebäude ist ausgeschlossen. Dazu kommt eine Wartezeit, und sie wirkt in beide Richtungen: Nach einem über die Einzelmaßnahmen geförderten Vorhaben ist ein Antrag über die BEG Wohngebäude erst drei Jahre nach dessen Abschluss möglich, und nach einer Sanierung über die BEG Wohngebäude gilt dieselbe Frist für einen neuen Antrag über die Einzelmaßnahmen. So steht es im Merkblatt zum Programm 261 und im Merkblatt zur Heizungsförderung 458. Die beiden Förderrichtlinien nennen dagegen keine Frist, sondern nur den Ausschluss (BEG EM Nummer 8.6, BEG Wohngebäude Nummer 8.7); sie legen auch nicht fest, wann ein Vorhaben als abgeschlossen gilt. Sie entscheiden also am Anfang: Effizienzhaus im Paket oder Einzelmaßnahmen über die Jahre. Alle drei Wege – Zuschuss, Kredit und Steuerbonus – vergleicht der Ratgeber Förderung für die Sanierung.

ProgrammSatzHöchstgrenzeMaximale Summe oder KonditionStatus
KfW 261 – Wohngebäude Kredit (Effizienzhaus)Tilgungszuschuss 0 bis 15 %, mit Boni bis 40 %150.000 € Kredit je Wohneinheit22.500 € Tilgungszuschuss je Wohneinheit ohne Bonioffen
KfW 261 – Fachplanung und Baubegleitung50 %10.000 € je Vorhaben (Ein- und Zweifamilienhaus)5.000 €offen
KfW 358 – Ergänzungskredit Pluskein Zuschuss; Zinsverbilligung bei Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €120.000 € Kredit je Wohneinheitmaximaler Sollzins 1,48 % in der Variante 10 / 2 / 10offen
KfW 359 – Ergänzungskreditkein Zuschuss, keine Zinsverbilligung120.000 € Kredit je Wohneinheitmaximaler Sollzins 4,53 % in derselben Varianteoffen
KfW 458 – Heizungsförderung (Zuschuss)30 bis 70 %; 80 % nur bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (40.000 € mit Kind)28.000 € für die erste Wohneinheit22.400 €offen
BAFA BEG EM – Gebäudehülle, Anlagentechnik15 %, mit iSFP-Bonus 20 % über 30.000 €30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €, je Gebäude und Kalenderjahrnach Maßnahme und Wohneinheitenoffen
KfW 455-B – Barrierereduzierung (Zuschuss)–––Antragstopp seit 31. Juli 2026

Der Zuschuss 455-B für barrierefreies Wohnen nimmt seit dem 31. Juli 2026 keine Anträge mehr an; für diese Arbeiten bleibt der Kredit Altersgerecht Umbauen (159) mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Für die Heizung gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Konditionen: 30 % Grundförderung, bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus auf höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Die Summe der Sätze ist gedeckelt: 70 %, und 80 % nur bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €. Ist ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt gemeldet, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € – die Grenze liegt dann bei 40.000 €. Mehr als 22.400 € gibt es für ein Einfamilienhaus also nicht. Details stehen im Ratgeber Wärmepumpe: Förderung und Antrag, die Rechtslage beim Heizungstausch im Ratgeber Heizungstausch und GModG.

KfW 261: Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit

Das Programm 261 heißt bei der KfW „Wohngebäude – Kredit“ und fördert die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes auf eine Effizienzhaus-Stufe. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit – für alle Stufen gleich, getrennte Limits für Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 gibt es nicht. Unterschiedlich ist nur der Tilgungszuschuss.

Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, die Zinsbindung bis zu 10 Jahre. An das Gebäude stellt die KfW eine Voraussetzung: Bauantrag oder Bauanzeige liegen bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück. Netzeinspeisende Photovoltaik finanziert die KfW nicht über 261, dafür über den Kredit 270.

Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe

Den Tilgungszuschuss rechnet die KfW in Prozent Ihres Kreditbetrags, angesetzt werden höchstens 150.000 € je Wohneinheit. Die Euro-Beträge in der Tabelle sind also Obergrenzen: Bei 100.000 € Kredit sind 15 % gleich 15.000 € und nicht 22.500 €. Gutgeschrieben wird er nach der Bestätigung der erreichten Stufe; eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussBis zu
EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse15 %22.500 €
EH 40 Erneuerbare-Energien10 %15.000 €
EH 55 Nachhaltigkeits-Klasse10 %15.000 €
EH 55 Erneuerbare-Energien5 %7.500 €
EH 70 Nachhaltigkeits-Klasse5 %7.500 €
EH 70 Erneuerbare-Energien0 %kein Tilgungszuschuss
EH 85 Nachhaltigkeits-Klasse5 %7.500 €
EH 85 Erneuerbare-Energien0 %kein Tilgungszuschuss
EH Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse10 %15.000 €
EH Denkmal Erneuerbare-Energien5 %7.500 €

Achten Sie auf die beiden Nullzeilen. Ohne Bonus nimmt die KfW die Stufen 70 Erneuerbare-Energien und 85 Erneuerbare-Energien vom Tilgungszuschuss aus: Den zinsgünstigen Kredit bekommen Sie, den Zuschuss nicht. Eine Ausnahme nennt die KfW selbst: Bei einem Worst Performing Building kommen 10 Prozentpunkte hinzu, dann steht die Stufe 70 Erneuerbare-Energien bei 10 %. Die Stufe 85 steht nicht in dieser Bonusliste – tiefer zu planen hilft also nicht. Prüfen Sie mit dem Planer die Nachhaltigkeits-Klasse oder die bessere Stufe 55.

Die Variante Erneuerbare-Energien verlangt, dass der Wärme- und Kältebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme kommt. Die Nachhaltigkeits-Klasse verlangt zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS); diese Zertifizierung finanziert die KfW über einen zusätzlichen Kreditbetrag mit.

Zwei Boni auf den Tilgungszuschuss

  • Worst Performing Building: plus 10 Prozentpunkte für die Stufen 40, 55 und 70, jeweils in der Variante Erneuerbare-Energien oder Nachhaltigkeits-Klasse. Die Stufe 85 nennt die KfW hier nicht.
  • Serielle Sanierung: plus 15 Prozentpunkte bei Stufe 40 oder 55, plus 5 Prozentpunkte bei Stufe 70.

Beide Boni sind kumulierbar; als Vorteil nennt die KfW „bis zu 40 % Ersparnis durch Tilgungszuschuss“. Bezogen auf 150.000 € Kredit wären das 60.000 € – unsere Rechnung aus ihren Prozentangaben, nicht eine Zahl der KfW. Verlassen Sie sich auf den Betrag in Ihrer Zusage.

Fachplanung und Baubegleitung

Auch die Begleitung durch den Energieeffizienz-Experten ist förderfähig, der Tilgungszuschuss darauf beträgt immer 50 %. Beim Ein- und Zweifamilienhaus, bei der Doppelhaushälfte und beim Reihenhaus sind es 10.000 € je Vorhaben, also bis zu 5.000 €. Bei der Eigentumswohnung und beim Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten sind es 4.000 € je Wohneinheit und höchstens 40.000 € je Vorhaben – bis zu 2.000 € je Wohneinheit, maximal 20.000 €.

Berechnung und Bestätigungen darf beim Programm 261 nur eine Fachkraft aus der Expertenliste des Bundes ausstellen; im Verzeichnis von Profimap finden Sie Energieberater, deren Eintrag in dieser Liste Sie vor der Beauftragung prüfen. Für die Dämmung brauchen Sie einen Dämmtechniker, für neue Fenster einen Fensterbauer, für das Dach einen Dachdecker. Honorare zeigen die Preisübersichten Energieberater und Dämmtechniker; für Betriebe aus Ihrer Region genügt eine kostenlose Anfrage über Profimap. Wie ein Dachpaket zeitlich passt, steht im Ratgeber Dachsanierung planen.

Was der Kredit kostet

Maßgeblich ist die amtliche Konditionenübersicht für Endkreditnehmer mit dem maximalen Zinssatz – keine Angabe im Sinne von „ab“. Die Übersicht hat den Stand 6. Oktober 2026, die Sätze gelten ab dem 29. September 2026. Ihr Satz hängt von Laufzeit, tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung ab und wird erst bei der Zusage festgelegt.

Programm und VarianteMaximaler SollzinsEffektivzins
261, 10 Jahre Laufzeit / 2 tilgungsfreie Jahre / 10 Jahre Zinsbindung3,01 %3,05 %
261, 20 / 3 / 103,53 %3,59 %
261, 30 / 5 / 103,65 %3,71 %
358 Plus, 10 / 2 / 101,48 %1,49 %
358 Plus, 25 / 3 / 102,53 %2,56 %
358 Plus, 35 / 5 / 102,68 %2,71 %
359, 10 / 2 / 104,53 %4,63 %
359, 25 / 3 / 104,62 %4,72 %
359, 35 / 5 / 104,63 %4,73 %

Der Abstand zwischen 358 und 359 ist die Zinsverbilligung für Haushalte bis 90.000 € Jahreseinkommen – und er hängt an der Variante: 3,05 Prozentpunkte bei 10 / 2 / 10, 2,09 bei 25 / 3 / 10, 1,95 bei 35 / 5 / 10 und 1,87 bei 10 Jahren Laufzeit mit 10 tilgungsfreien Jahren (2,77 % gegen 4,64 %). Am größten ist der Vorteil in der kurzen Variante. Diese Differenzen sind unsere Rechnung aus zwei Zeilen der Übersicht; einen Prozentsatz nennt die KfW nicht.

Ergänzungskredit 358 und 359: nur zum Zuschuss

Der Ergänzungskredit finanziert die Kosten über dem Höchstbetrag eines Zuschusses – bis zu 100 % der Kosten der bezuschussten Maßnahme, höchstens 120.000 € je Wohneinheit, mit bis zu 35 Jahren Laufzeit.

  • Nur in Kombination. Der Kredit setzt eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen BAFA-Bescheid nach der BEG EM voraus; allein beantragen lässt er sich nicht.
  • Zwölf Monate Zeitfenster. Nach der Zusage haben Sie zwölf Monate für den Kreditantrag, und der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein. Die Arbeiten dürfen Sie schon vorher beginnen.
  • 358 Plus erhalten selbstnutzende Privatpersonen mit einer Zuschusszusage auf ihren Namen und einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €; alle anderen Eigentümer beantragen 359.
  • Ausgeschlossen sind selbstnutzende Eigentümer, die einen Zusatzantrag für den Einkommens- und/oder Klimageschwindigkeitsbonus gestellt haben.
  • Ein nicht genutzter Restbetrag steht für eine neue Zuschusszusage wieder zur Verfügung. Vorzeitig zurückzahlen können Sie ab 5.000 € ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Die KfW rechnet es vor: Liegen für 80.000 € förderfähige Kosten eine Zuschusszusage über 35.000 € für die Heizung und BAFA-Bescheide über 45.000 € vor, lassen sich die 80.000 € vollständig über den Ergänzungskredit finanzieren.

Antrag vor Auftrag

Diese Reihenfolge entscheidet über die Förderung. Für Vorhaben seit dem 1. September 2024 muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn stehen. Als Beginn zählt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, beim Kauf die erste Kaufpreiszahlung. Ein Vertrag ohne Vorbehalt ist ein schädlicher Vorhabenbeginn, und die Bedingung nachträglich einzufügen ist nicht zulässig.

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen. Diese Fachkraft plant die Effizienzhaus-Stufe und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
  2. Finanzierungspartner wählen. Den Kredit 261 beantragen Sie nicht bei der KfW, sondern über eine Bank; sie stellt den Antrag.
  3. Verträge richtig fassen. Entweder tragen die Handwerkerverträge eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist, oder Ihr Finanzierungspartner dokumentiert ein BEG-Beratungsgespräch mit dem KfW-Formular. Beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gibt es diese zweite Möglichkeit nicht.
  4. Antrag stellen, dann starten. Erst nach dem Antrag beginnen die Bauarbeiten.
  5. Kredit abrufen. Ab der Zusage haben Sie 12 Monate; die Frist verlängert sich automatisch um je 6 Monate auf maximal 36. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision an.
  6. Nachweis führen. Nach den Arbeiten erstellt die Fachkraft die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) für den Finanzierungspartner, danach schreibt die KfW den Tilgungszuschuss gut. Sammeln Sie Angebote, Rechnungen und Protokolle von Anfang an vollständig.

Der Energieeffizienz-Experte ist Pflicht

Beim Programm 261 ist die Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz Fördervoraussetzung. Zugelassen sind nur Fachleute aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Die Hälfte der Kosten für die Baubegleitung trägt die KfW.

Die Fachkraft rechnet und unterschreibt die Bestätigungen, die Arbeit machen die Gewerke. Bei der Heizungsförderung 458 darf die Bestätigung auch ein Fachunternehmen ausstellen, bei 261 nicht.

Was Sie nicht kombinieren dürfen

Zuschuss und Steuerbonus schließen sich aus. Die Kumulierung mit einer steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes ist ausgeschlossen, und für dieselbe Maßnahme darf kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt werden. Sie entscheiden sich pro Maßnahme: Förderung oder Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Rechnen Sie beide Wege vor dem Antrag durch – rückwärts geht es nicht.

  • Ein Antrag je Kostenblock. Für dieselben förderfähigen Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden – KfW oder BAFA.
  • Andere öffentliche Mittel wie Länder- oder Kommunalprogramme dürfen hinzukommen, zusammen aber nur bis 60 % der Investitionskosten.
  • Sperrfrist nach einem Verzicht. Ein neuer Zuschuss für dasselbe Vorhaben ist erst sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung möglich.
  • Kein Rechtsanspruch. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Stand der Förderbedingungen

Alle Angaben sind am 8. Oktober 2026 bei der KfW, beim BAFA und im Bundesanzeiger geprüft. Die BEG hat zwei Förderrichtlinien, beide vom 17. August 2026 und beide mit Wirkung vom 21. Juli 2026 in Kraft: für das Effizienzhaus die Förderrichtlinie BEG Wohngebäude, Rechtsgrundlage des Programms 261, und für die Einzelmaßnahmen die Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen. Beide enden am 31. Dezember 2030; für ältere Anträge gilt die ersetzte Fassung weiter. Ihre eigenen Produktbedingungen hat die KfW zum selben Datum angepasst – das betraf die Programme 422, 458, 459 und 522, nicht das Programm 261.

Was sich künftig ändert, steht mit Datum und Satz in der Richtlinie – für die Heizung weist es nach unten. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um 750 €; ab dem 1. August 2030 liegt er bei 22.000 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt im gleichen Rhythmus um 4 Prozentpunkte und entfällt bei Anträgen ab dem 1. August 2028.

Bei den Einzelmaßnahmen kommen voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 zwei Boni hinzu; beide stehen mit Satz in der Richtlinie, einen Tag nennt sie nicht. Das BAFA schreibt dazu in seiner Förderübersicht „ab vsl. Q1 2027“. Der WPB-Bonus gibt 5 Prozentpunkte für die Gebäudehülle (Nummer 5.1 Buchstabe a) an einem Worst Performing Building – Voraussetzung ist ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan, und er gilt für höchstens drei Anträge (Nummer 8.4.3). Der Wertschöpfungs-Bonus gibt 15 Prozentpunkte für elektrisch angetriebene Wärmepumpen (Nummer 5.3 Buchstabe c), „wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat“ (Nummer 8.4.6).

Lesen Sie den Wertschöpfungs-Bonus nicht als Zuwachs: Im gleichen Schritt fällt der Fördersatz für Wärmepumpen von 30 % auf 15 % (Nummer 8.4.1 Buchstabe c). Mit Bonus stünden Sie 2027 wieder bei 30 %, ohne Bonus bei 15 %. Für Gebäudehülle und Anlagentechnik bleiben es 15 %; dort gilt dieser Bonus nicht.

Prüfen Sie den Stand vor dem Antrag auf der Produktseite Wohngebäude – Kredit (261) der KfW. Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall helfen Steuerberater oder Energieeffizienz-Experten weiter.

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Häufige Fragen

Quellen

  1. KfW – Wohngebäude – Kredit (261) — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  2. KfW – Ergänzungskredit für Wohngebäude (358, 359) — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  3. KfW – Konditionenübersicht für Endkreditnehmer (Stand 06.10.2026) — kfw-formularsammlung.de, abgerufen am 08.10.2026
  4. KfW – Merkblatt Wohngebäude – Kredit (261), Stand 09/2026 (Kombination mit der BEG EM) — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  5. BAFA – Förderübersicht BEG EM (Stand 28.07.2026) — bafa.de, abgerufen am 08.10.2026
  6. KfW – Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 09/2026 — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  7. KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  8. KfW – Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  9. KfW – Wichtige Information zur Zuschussförderung Barrierereduzierung: Antragstopp — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  10. KfW – Neue Bedingungen der Heizungsförderung für Wohngebäude (Infografik, Stand 21.07.2026) — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  11. BMWE – Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. August 2026 — bundesanzeiger.de, abgerufen am 08.10.2026
  12. BMWE – Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. August 2026 — bundesanzeiger.de, abgerufen am 08.10.2026
  13. KfW – Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) — kfw.de, abgerufen am 08.10.2026
  14. BAFA – Sanierung von Wohngebäuden — bafa.de, abgerufen am 08.10.2026
  15. Energie-Effizienz-Experten – Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) — energie-effizienz-experten.de, abgerufen am 08.10.2026
  16. Bundesregierung – Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (Fragen und Antworten) — bundesregierung.de, abgerufen am 08.10.2026
  17. Gesetze im Internet – § 35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026