Für eine Sanierung gibt es 2026 drei Hauptwege. Die KfW-Heizungsförderung 458 zahlt 30 bis 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten. Das BAFA gibt 15 % Zuschuss für Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung, mit Sanierungsfahrplan teils 5 Prozentpunkte mehr. Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt 20 % über drei Jahre. Seit 21. Juli 2026 gelten gekürzte Konditionen. Für eine Maßnahme dürfen Sie nur einen Weg nutzen.
Was sich 2026 geändert hat
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde umgebaut. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen. Bei der Heizungsförderung sinken die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 €. Dafür ist der Einkommensbonus jetzt gestaffelt, und für Familien mit Kindern gibt es einen neuen Familienzuschlag.
Laut KfW fallen technologiespezifische Boni weg, stattdessen zählt stärker das Haushaltseinkommen. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 eingegangen sind, laufen noch nach den alten Bedingungen.
Auch das Gebäudeenergiegesetz wurde reformiert und heißt jetzt „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Es wurde am 28. Juli 2026 verkündet und gilt seit dem 29. Juli 2026. Die 65-%-Regel für neue Heizungen entfällt. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, ab 2029 muss den Brennstoffen aber schrittweise ein Bioanteil beigemischt werden. Was das für Ihre Heizung heißt, lesen Sie im Ratgeber Heizungstausch und GEG.
Die Förderwege im Überblick
Die Tabelle zeigt die bundesweiten Programme, Stand September 2026. Details und Ausnahmen folgen in den Abschnitten darunter.
| Programm | Wer | Wie hoch | Wo beantragen |
|---|---|---|---|
| Heizungsförderung (KfW 458) | Privatpersonen; Boni nur für selbst nutzende Eigentümer | 30 bis 80 % Zuschuss, förderfähig bis 28.000 € (1. Wohneinheit) | KfW-Portal „Meine KfW“, vor Vorhabenbeginn |
| BEG-Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und Heizungsoptimierung | Eigentümer von Bestandswohngebäuden | 15 % Zuschuss, mit iSFP 5 Prozentpunkte mehr (bei einer Wohneinheit nur auf Ausgaben über 30.000 €) | BAFA-Portal, bei der Gebäudehülle mit Energieeffizienz-Experte |
| Ergänzungskredit (KfW 358/359) | Wer eine Zuschusszusage für Einzelmaßnahmen hat | Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit | Hausbank oder anderer Finanzierungspartner |
| Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) | Eigentümer und Käufer, die ein Wohngebäude komplett sanieren | Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5 bis 15 % plus Boni | Hausbank, mit Energieeffizienz-Experte |
| Energieberatung (EBW) | Eigentümer, Mieter mit Zustimmung, WEG | 50 % des Honorars, höchstens 650 € (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten) | BAFA-Portal, vor Beginn der Beratung |
| Steuerbonus § 35c EStG | Selbst nutzende Eigentümer, Gebäude älter als 10 Jahre | 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € | Einkommensteuererklärung |
Heizungsförderung: KfW 458
Den Zuschuss für eine neue, förderfähige Heizung beantragen Sie bei der KfW. Der Fördersatz setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für die selbst genutzte Wohneinheit mit Hauptwohnsitz, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, ab dem 1. August 2028 entfällt er.
- Einkommensbonus für selbst nutzende Eigentümer: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €.
- Familienzuschlag: Lebt im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung, steigen die Einkommensgrenzen für den Bonus einmalig um 10.000 €.
Die Boni addieren sich bis zu einer Obergrenze. In der Regel liegt sie bei 70 %. Bis zu 80 % erhalten selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit Familienzuschlag bis 40.000 €. Wer das Haus nicht selbst bewohnt, bekommt nur die Grundförderung von 30 %.
Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Im Einfamilienhaus sind so höchstens 22.400 € Zuschuss möglich (80 % von 28.000 €). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €. Planen Sie das beim Zeitplan ein.
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Ein Angebot für die neue Anlage holen Sie bei Heizungsbauern in Ihrer Nähe ein.
Einzelmaßnahmen über das BAFA
Für Maßnahmen ohne Heizungstausch ist das BAFA zuständig. Das Programm „BEG Einzelmaßnahmen“ umfasst die Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, die Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Ausgaben bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppeln sich diese Grenzen, für die erste Wohneinheit also auf 60.000 €. Die Mindestinvestition liegt bei 300 € brutto.
Für den iSFP-Bonus von 5 % gilt seit 21. Juli 2026 eine Mindestinvestition. Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gibt es ihn erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 €, und nur auf den Betrag darüber. Ein einzelner Fenstertausch für 15.000 € bekommt also 15 %, nicht 20 %.
Für die Gebäudehülle müssen Sie schon beim Antrag einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Fachbetriebe für die Ausführung finden Sie unter Dämmtechniker und Fensterbauer. Ist die Dämmung Teil einer Dacherneuerung, hilft der Ratgeber Dachsanierung planen.
Heizungsoptimierung
Auch hier gibt es 15 %, mit iSFP 5 Prozentpunkte mehr. Für den iSFP-Bonus gilt dieselbe Mindestinvestition wie bei der Gebäudehülle (30.000 € bei einer Wohneinheit). Gefördert werden nur Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten. Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre sein, Anlagen mit fossilen Brennstoffen dürfen höchstens 20 Jahre alt sein.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus: KfW 261
Wer das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, nutzt den KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Je nach erreichter Stufe (Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder Denkmal) und Klasse gibt es einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 15 %. Dazu kommen mögliche Boni, etwa für Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz (Worst Performing Buildings) oder für serielle Sanierung.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück. Nach der Sanierung müssen mindestens 65 % der Energie für Heizung und Kühlung aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
Ergänzungskredit: KfW 358 und 359
Der Zuschuss deckt selten die ganze Rechnung. Für den Rest gibt es den Ergänzungskredit mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Sie bekommen ihn nur mit einer Zuschusszusage für Einzelmaßnahmen von KfW oder BAFA, die höchstens zwölf Monate alt ist.
Die Variante 358 richtet sich an selbst nutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €. Sie erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Die Variante 359 steht weiteren Antragstellern offen, etwa Unternehmen und Genossenschaften. Beide beantragen Sie über Ihre Bank oder Sparkasse, nicht direkt bei der KfW.
Energieberatung und Sanierungsfahrplan
Das BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 €. Eigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 € zusätzlich, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorstellt. Mieter können die Beratung mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers beantragen.
Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan. Er schaltet den iSFP-Bonus und die höheren Kostengrenzen frei. Den Antrag stellen Sie über das BAFA-Portal vor Beginn der Beratung, der Berater kann das mit Vollmacht für Sie übernehmen. Reichen Sie den Verwendungsnachweis nicht fristgerecht ein, wird der Bescheid automatisch unwirksam. Berater finden Sie unter Energieberater.
Steuerbonus nach § 35c EStG
Statt eines Zuschusses können Sie die Sanierung steuerlich geltend machen. § 35c EStG senkt die Einkommensteuer um 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre:
- im Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird: 7 %, höchstens 14.000 €,
- im Folgejahr: 7 %, höchstens 14.000 €,
- im dritten Jahr: 6 %, höchstens 12.000 €.
Je Objekt sind höchstens 40.000 € möglich, das entspricht Kosten von 200.000 €. Das Gebäude muss bei der Sanierung älter als zehn Jahre sein, und Sie müssen es selbst bewohnen. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster.
Vorteil des Steuerwegs: Sie müssen vorab nichts beantragen. Das Geld kommt aber erst mit den Steuerbescheiden, und Sie müssen genug Einkommensteuer zahlen, damit sich die Ermäßigung auswirkt.
Zuschuss oder Steuer: Sie müssen sich entscheiden
Für dieselbe Maßnahme gibt es keine Doppelförderung. § 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn Sie für die Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse erhalten, also etwa BEG-Mittel. Ebenso ausgeschlossen ist die Kombination mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG.
Die Wahl gilt je Maßnahme. Sie können also die Heizung mit KfW-Zuschuss erneuern und die Fassadendämmung ein Jahr später über § 35c absetzen. Für kleinere Arbeiten, die keine energetische Maßnahme sind, bleibt § 35a. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen.
Als Faustregel: Bei hohen Zuschüssen, etwa mit Einkommensbonus bei der Heizung, lohnt sich meist die BEG. Der Steuerweg bringt 20 %, dafür ohne Antrag und ohne Energieeffizienz-Experten. Rechnen Sie beide Wege für Ihren Fall durch. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie einen Steuerberater oder die Verbraucherzentrale.
Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag
Wer bei der BEG vor dem Antrag mit dem Vorhaben beginnt, verliert die Förderung. So gehen Sie vor:
- Energieberatung beantragen und durchführen lassen, wenn Sie den iSFP-Bonus wollen.
- Angebote von Fachbetrieben einholen und vergleichen.
- Einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen: Der Vertrag gilt nur, wenn die Förderzusage kommt.
- Den Antrag bei KfW oder BAFA stellen, bei Gebäudehülle und Effizienzhaus mit Energieeffizienz-Experten.
- Nach der Zusage bauen lassen und fristgerecht die Nachweise einreichen.
Checkliste vor dem Antrag:
- Vertrag mit Förderbedingung unterschrieben, aber noch keine Arbeiten begonnen
- Energieeffizienz-Experte eingebunden, wo er Pflicht ist
- Einkommensnachweis parat, wenn Sie den Einkommensbonus beantragen
- Zuschuss oder § 35c: Entscheidung je Maßnahme getroffen
- Fristen notiert: 36 Monate Umsetzung bei KfW 458; Ergänzungskredit nur mit Zusage, die höchstens zwölf Monate alt ist
Passende Betriebe erreichen Sie über eine kostenlose Anfrage.
Förderprogramme von Ländern und Kommunen
Viele Bundesländer, Landkreise und Städte haben eigene Programme, zum Beispiel für Dämmung, Solarthermie oder Energieberatung. Eine zentrale Suche bietet die Förderdatenbank des Bundes. Sie listet Programme von Bund, Ländern und EU und lässt sich nach Region filtern.
Ob ein regionales Programm mit der BEG kombinierbar ist, steht in der jeweiligen Richtlinie. Fragen Sie im Zweifel vor dem Antrag bei der Förderstelle nach.
Stand der Förderbedingungen
Stand der Recherche: 29. September 2026. Die Förderbedingungen ändern sich oft kurzfristig. Für 2027 sind weitere Kürzungen bereits festgelegt: Ab 1. Februar 2027 sinken bei KfW 458 der Höchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus. Das BAFA kündigt außerdem für voraussichtlich das erste Quartal 2027 einen Bonus für Worst Performing Buildings bei der Dämmung an. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA.
Passende Betriebe und Preise
Betriebe in Ihrer Region:
Richtpreise mit Quelle und Stand:
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Quellen
- KfW – Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung — kfw.de, abgerufen am 29.09.2026
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) — kfw.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesregierung – Fragen und Antworten zum Gebäudemodernisierungsgesetz — bundesregierung.de, abgerufen am 29.09.2026
- BAFA – BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle — bafa.de, abgerufen am 29.09.2026
- BAFA – BEG Einzelmaßnahmen: Heizungsoptimierung — bafa.de, abgerufen am 29.09.2026
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — bafa.de, abgerufen am 29.09.2026
- KfW – Wohngebäude – Kredit (261) — kfw.de, abgerufen am 29.09.2026
- KfW – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) — kfw.de, abgerufen am 29.09.2026
- Gesetze im Internet – § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Förderdatenbank des Bundes – Startseite — foerderdatenbank.de, abgerufen am 29.09.2026
