Profimap
Handwerk-Lexikon

BEG EM

Auch: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen · BAFA-Förderung Gebäudehülle

BEG EM ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, mit der die BAFA einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung oder Fenstertausch bezuschusst. Gefördert wird ein Anteil der förderfähigen Ausgaben, nicht das ganze Projekt. Für Eigentümer lohnt sich der Blick darauf vor der Auftragsvergabe. Zuschuss, Obergrenzen und die Wahl zwischen Förderung und Steuerbonus entscheiden, wie viel Sie am Ende selbst bezahlen.

Fördersatz und Obergrenzen bei Dämmung und Fenstern

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zahlt die BAFA einen Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sehr kleine Aufträge werden nicht gefördert, denn das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Nach oben sind die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit auf 30.000 Euro begrenzt.

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, gibt es einen Bonus von 5 Prozent. Bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit gilt er ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro. Mit dem iSFP-Bonus steigt die Grenze für die erste Wohneinheit außerdem auf 60.000 Euro.

Energieberater einbinden, bevor der Betrieb anfängt

Ohne Energieeffizienz-Experten gibt es keinen Zuschuss. Eine passende Fachperson finden Sie über die Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Klären Sie mit ihr, welche technischen Anforderungen Dämmung oder Fenster erfüllen müssen, und lassen Sie diese im Angebot des Dämmtechnikers oder Fensterbauers festhalten. Unterschreiben Sie keinen Auftrag, bevor geklärt ist, wie und wann der Förderantrag gestellt wird. Bei Unklarheiten helfen der Energieberater oder die Verbraucherzentrale weiter.

Zuschuss oder Steuerbonus: nur eines von beiden

Viele Eigentümer rechnen zusätzlich mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Für dieselbe Maßnahme geht das nicht. Nach § 35a Abs. 3 EStG gilt die Steuerermäßigung nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Nehmen Sie den BAFA-Zuschuss, können Sie die Handwerkerkosten dieser Arbeiten also nicht zusätzlich in der Steuererklärung angeben. Rechnen Sie vorab durch, welcher Weg sich für Ihr Vorhaben mehr lohnt, und holen Sie im Zweifel steuerlichen Rat ein.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle Begriffe im Handwerk-Lexikon