Profimap
Handwerk-Lexikon

Effizienzhaus

Auch: Niedrigstenergiegebäude

Effizienzhaus, auch Niedrigstenergiegebäude genannt, bezeichnet den gesetzlichen Mindeststandard, den jeder Neubau in Deutschland energetisch einhalten muss. Wer ein Gebäude errichtet, hat es als Niedrigstenergiegebäude zu bauen und darf beim Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung einen gesetzlichen Höchstwert nicht überschreiten. Förderprogramme staffeln ihre eigenen Effizienzhaus-Stufen an diesem gesetzlichen Ausgangswert.

Pflicht für jeden Neubau

Wer heute ein Wohn- oder Nichtwohngebäude errichtet, muss es als Niedrigstenergiegebäude planen (§ 10 Abs. 1 GModG). Das Gesetz begrenzt den Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung auf einen Höchstwert und verlangt, dass Energieverluste durch baulichen Wärmeschutz vermieden werden (§ 10 Abs. 2 GModG). Bauherren sollten sich von Architekt oder Energieberater schriftlich bestätigen lassen, dass die Planung diesen Höchstwert einhält, bevor sie einen Bauvertrag unterschreiben.

Das Gebäude muss außerdem so gebaut werden, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich aller Fugen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet ist (§ 13 GModG). Undichte Anschlüsse an Fenstern, Dach oder Bodenplatte kosten Energie über die gesamte Nutzungsdauer und lassen sich nach dem Innenausbau kaum noch nachbessern. Wer den Baufortschritt begleitet, sollte die Abdichtung der Gebäudehülle vor dem Schließen der Wände prüfen lassen.

Förderstufen setzen auf dem Gesetz auf

Die gesetzliche Pflicht zum Niedrigstenergiegebäude ist der Ausgangspunkt, nicht das Ziel der Förderprogramme. Förderbanken staffeln ihre Effizienzhaus-Stufen danach, wie weit ein Gebäude den gesetzlichen Höchstwert unterschreitet und wie konsequent Wärmeschutz und Luftdichtheit tatsächlich ausgeführt sind. Wer nur den gesetzlichen Mindeststandard erfüllt, erreicht in der Regel keine förderfähige Stufe.

Bauherren sollten die angestrebte Effizienzhaus-Stufe vor Planungsbeginn mit dem Energieberater festlegen, weil sie Dämmstärke, Anlagentechnik und Luftdichtheitskonzept bestimmt. Bei Streit über die tatsächlich erreichte Stufe oder über Nachweise hilft je nach Fall der Energieberater, eine Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle Begriffe im Handwerk-Lexikon