Einen guten Handwerker finden Sie am verlässlichsten über Empfehlungen aus Ihrem Umfeld. Verzeichnisse und Innungsbetriebe ergänzen die Suche. Holen Sie zwei bis drei Angebote auf Basis derselben Leistungsbeschreibung ein und vergleichen Sie Position für Position. Prüfen Sie vor dem Auftrag die Referenzen, bei zulassungspflichtigen Gewerken die Eintragung in die Handwerksrolle und die Zahlungsbedingungen. Hohe Vorkasse, Barzahlung ohne Rechnung und Zeitdruck an der Haustür sind Gründe abzusagen.
Wo Sie gute Handwerker finden
Die beste Quelle ist laut Verbraucherzentrale der eigene Bekanntenkreis. Wer mit einem Betrieb zufrieden war, empfiehlt ihn weiter und kann Ihnen sagen, ob Termine eingehalten wurden und wie der Betrieb mit Problemen umging. Fragen Sie konkret nach: Welche Arbeit war es, wie lange ist das her, gab es Nachträge?
Reichen Empfehlungen nicht aus, helfen Branchenverzeichnisse und Online-Portale. Auf Profimap finden Sie Betriebe nach Gewerk sortiert in der Übersicht aller Kategorien. Über die kostenlose Anfrage schildern Sie Ihr Vorhaben einmal und erreichen mehrere Betriebe.
Innungen und Handwerkskammer
Die Verbraucherzentrale nennt die Mitgliedschaft in einer Innung und den Meistertitel als Qualifikationsmerkmale. Mitgliedsbetriebe in Ihrer Region erfragen Sie bei der Innung Ihres Gewerks oder bei der Kreishandwerkerschaft vor Ort. Die Handwerksrolle führt die Handwerkskammer. Dort erfahren Sie, ob ein bestimmter Betrieb eingetragen ist und wer ihn leitet. Bei der Handwerkskammer Mannheim etwa geht das laut Verfahrensbeschreibung des Landes Baden-Württemberg auch telefonisch, eine direkte Online-Auskunft gibt es dort nicht. Es können Kosten anfallen.
Bewertungen kritisch lesen
Online-Bewertungen geben Hinweise, beweisen aber wenig. Achten Sie weniger auf den Durchschnitt als auf den Inhalt:
- Beschreibt die Bewertung eine konkrete Arbeit, etwa „Fenstertausch im Altbau“, oder steht dort nur „Alles super“?
- Verteilen sich die Bewertungen über Monate und Jahre, oder kamen viele an wenigen Tagen?
- Wie antwortet der Betrieb auf Kritik – sachlich oder gar nicht?
- Passen die bewerteten Aufträge zu Ihrem Vorhaben?
Verlässlicher als Sterne sind Referenzen, die Sie selbst anschauen oder bei denen Sie nachfragen dürfen.
Die Anfrage richtig formulieren
Je genauer Ihre Anfrage, desto besser lassen sich die Angebote später vergleichen. Wer nur „Bad renovieren, was kostet das?“ schreibt, bekommt Angebote, die jeweils etwas anderes enthalten. Schreiben Sie stattdessen eine kurze Leistungsbeschreibung und schicken Sie allen Betrieben denselben Text.
Diese Angaben gehören in die Anfrage:
- Was soll gemacht werden? Zum Beispiel: alte Fliesen entfernen, 12 m² Wand neu fliesen, WC tauschen.
- Maße der Flächen, Anzahl der Fenster, Türen oder Heizkörper.
- Fotos vom Ist-Zustand, bei Schäden auch Nahaufnahmen.
- Baujahr des Gebäudes und bekannte Besonderheiten, etwa alte Leitungen oder Feuchtigkeit.
- Zeitraum: frühester Beginn und spätester Termin für die Fertigstellung.
- Material: eigene Wünsche oder „nach Empfehlung des Betriebs“.
- Zugang: Stockwerk, Aufzug, Parkmöglichkeit, Gerüst nötig oder nicht.
Bei größeren Vorhaben lohnt ein Termin vor Ort. Ein Betrieb, der ein Dach oder eine Heizung ohne Besichtigung pauschal anbietet, kann Risiken nur schätzen und rechnet sie oft später als Nachtrag ab.
Mehrere Angebote vergleichen
Die Verbraucherzentrale rät, vor der Auftragsvergabe zwei bis drei Angebote oder Kostenvoranschläge verschiedener Firmen einzuholen. Vergleichen Sie erst die Vollständigkeit, dann den Preis. Ein Angebot sollte alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten enthalten, beim Fenstertausch zum Beispiel das Gerüst.
Angebot oder Kostenvoranschlag?
An die Preise in einem Angebot ist der Betrieb in aller Regel gebunden. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Betrieb Sie nach § 649 BGB unverzüglich informieren, und Sie können den Vertrag kündigen. Als wesentlich gilt laut Verbraucherzentrale eine Überschreitung um mehr als 15 bis 20 %. Was ein Angebot enthalten sollte, zeigt unsere Checkliste zu Kostenvoranschlag und Angebot.
| Prüfpunkt | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Positionen | Jede Leistung einzeln mit Menge und Einheit, keine Sammelposten wie „Nebenarbeiten pauschal“ ohne Inhalt |
| Material | Hersteller, Produkt oder Qualität genannt, damit Sie gleiche Leistungen vergleichen |
| Arbeits- und Materialkosten | Getrennt ausgewiesen, wichtig für die Steuerermäßigung |
| Nebenleistungen | Gerüst, Entsorgung, Anfahrt, Schutz von Böden und Möbeln |
| Termine | Beginn und Fertigstellung konkret, nicht nur „nach Absprache“ |
| Zahlungsplan | Abschläge nach Baufortschritt, keine hohe Vorauszahlung |
Ob ein Preis im üblichen Rahmen liegt, sehen Sie in unseren Preisübersichten nach Gewerk. Das günstigste Angebot ist nicht automatisch das beste: Fehlt eine Position, kommt sie später als Nachtrag.
Woran Sie einen seriösen Handwerker erkennen
Vollständige Angaben zum Betrieb
Auf Angebot, Website und Rechnung stehen der Name des Betriebs, eine vollständige Anschrift und Kontaktdaten. Gibt es nur eine Handynummer und keinen Firmensitz, ist das ein schlechtes Zeichen. Im Zweifel fragen Sie nach der Gewerbeanmeldung.
Eintragung in die Handwerksrolle
Nach § 1 Handwerksordnung dürfen nur Betriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig betreiben. Welche Gewerke das sind, steht in Anlage A der Handwerksordnung. Wie Sie die Eintragung und den Meistertitel prüfen, erklärt unser Ratgeber Meisterbetrieb prüfen.
Betriebshaftpflicht
Beschädigt ein Mitarbeiter bei der Arbeit eine Leitung oder Ihr Parkett, zahlt im besten Fall die Betriebshaftpflicht des Betriebs. Lassen Sie sich bei größeren Aufträgen einen aktuellen Versicherungsnachweis zeigen.
Schriftlicher Vertrag
Laut Verbraucherzentrale gehören die Arbeiten, die Anforderungen und die Preise genau in den Vertrag. Für den Verbraucherbauvertrag schreibt § 650i BGB die Textform vor. Er gilt für den Bau eines neuen Gebäudes und für erhebliche Umbauten an einem bestehenden Gebäude. Auch bei kleineren Aufträgen schützt Sie ein schriftliches Angebot mit Ihrer Unterschrift, weil sich später belegen lässt, was vereinbart war.
Keine hohe Vorkasse
Nach § 632a BGB darf ein Betrieb Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen verlangen. Sie zahlen also für das, was fertig ist. Beim Verbraucherbauvertrag setzt § 650m BGB weitere Grenzen:
- Alle Abschläge zusammen dürfen höchstens 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Nachträgen betragen.
- Bei der ersten Abschlagszahlung muss der Betrieb Ihnen eine Sicherheit von 5 % der Gesamtvergütung leisten. Verlangt der Betrieb es, geschieht das per Einbehalt: Sie behalten den Betrag von den Abschlagszahlungen ein.
- Verlangt der Betrieb Abschläge oder sind sie vereinbart, ist eine Vereinbarung unwirksam, nach der Sie eine Sicherheit leisten müssen, die die nächste Abschlagszahlung oder 20 % der Vergütung übersteigt.
Warnsignale: Hier sollten Sie absagen
- Drücker an der Haustür: Jemand klingelt unaufgefordert, hat „zufällig“ einen Schaden am Dach entdeckt und will sofort anfangen.
- Zeitdruck: „Das Angebot gilt nur heute“ oder „Wenn Sie jetzt nicht unterschreiben, ist der Termin weg.“
- Barzahlung ohne Rechnung: Ohne Rechnung und Überweisung fehlt Ihnen der Nachweis, und es kann sich um Schwarzarbeit handeln. Mehr dazu im Ratgeber Schwarzarbeit erkennen und vermeiden.
- Hohe Vorkasse vor Arbeitsbeginn, oft mit der Begründung „für Material“.
- Kein schriftliches Angebot oder nur eine Summe ohne Positionen.
- Auffällige Firmennamen: Die Verbraucherzentrale warnt vor Handwerkerdiensten, deren Name mit „AAA“ beginnt. Solche Firmen wollen vor allem ganz oben im Branchenbuch stehen.
Vertrag schließen: Ihr Widerrufsrecht
Ob Sie einen Handwerkervertrag widerrufen können, hängt davon ab, wo Sie ihn geschlossen haben und worum es geht. Die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage, eine Begründung brauchen Sie nicht.
- Verbraucherbauvertrag (Neubau oder erheblicher Umbau): Nach § 650l BGB haben Sie ein Widerrufsrecht, außer der Vertrag wurde notariell beurkundet. Der Betrieb muss Sie darüber belehren.
- Vertrag an der Haustür, in Ihrer Wohnung oder nur per Telefon und E-Mail: Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und bei Fernabsatzverträgen haben Sie nach § 312g BGB ebenfalls ein Widerrufsrecht.
- Ausnahme Notfall: Haben Sie den Betrieb ausdrücklich zu sich gerufen, damit er eine dringende Reparatur ausführt, entfällt das Widerrufsrecht für diese Arbeiten. Zusätzliche Leistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, können Sie weiterhin widerrufen.
Nach der Fertigstellung folgt die Abnahme. Welche Rechte Sie danach bei Mängeln haben, lesen Sie im Ratgeber Gewährleistung und Abnahme.
Rechnung und Steuerermäßigung
Für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sinkt Ihre Einkommensteuer nach § 35a EStG auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens um 1.200 € im Jahr. Nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll der Bonus ab 2027 auf 15 %, höchstens 900 €, sinken; beschlossen ist das noch nicht. Das gilt nur für Arbeitskosten, nicht für Material. Voraussetzung: Sie haben eine Rechnung erhalten und den Betrag auf das Konto des Betriebs überwiesen. Details stehen im Ratgeber Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall helfen ein Anwalt, ein Steuerberater oder die Verbraucherzentrale.
Checkliste: guten Handwerker finden und beauftragen
- Empfehlungen im Bekanntenkreis eingeholt und nachgefragt
- Leistungsbeschreibung mit Maßen, Fotos und Zeitraum erstellt
- Dieselbe Anfrage an zwei bis drei Betriebe geschickt
- Angebote auf Vollständigkeit geprüft: Nebenarbeiten, Gerüst, Entsorgung
- Angebot und Kostenvoranschlag unterschieden
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Betriebs geprüft
- Bei zulassungspflichtigem Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle geklärt
- Referenzen angesehen oder nachgefragt
- Nachweis der Betriebshaftpflicht angefordert
- Vertrag schriftlich mit Leistungen, Preisen und Terminen
- Zahlungsplan nach Baufortschritt, keine hohe Vorkasse
- Widerrufsbelehrung erhalten, falls ein Widerrufsrecht besteht
- Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten, Zahlung per Überweisung
Passende Betriebe und Preise
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Quellen
- Verbraucherzentrale – Handwerker finden: So vermeiden Sie böse Überraschungen — verbraucherzentrale.de, Stand 10.12.2025
- Bundesministerium der Justiz – § 649 BGB Kostenanschlag — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 650i BGB Verbraucherbauvertrag — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 650l BGB Widerrufsrecht — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 312g BGB Widerrufsrecht — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 632a BGB Abschlagszahlungen — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 650m BGB Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 1 Handwerksordnung — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Service-BW / Stadt Heidelberg – Handwerksrolle: Auskunft beantragen (Handwerkskammer Mannheim) — heidelberg.de, Stand 21.09.2023
- Bundesministerium der Justiz – § 35a EStG — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
