Tapezieren gehört zum Maler- und Lackiererhandwerk und zum Raumausstatterhandwerk; beide stehen in Anlage A der Handwerksordnung und sind zulassungspflichtig. Über das Ergebnis entscheidet aber der Untergrund, nicht die Tapete: Spachteln, Grundieren und die vereinbarte Oberflächenqualität machen den größeren Teil der Arbeit. Beides gehört getrennt in das Angebot.
Wer tapeziert: Maler oder Raumausstatter
Zwei Handwerke dürfen die Arbeit als Hauptleistung ausführen. „Maler und Lackierer“ steht in Anlage A Nr. 10 der Handwerksordnung, „Raumausstatter“ in Anlage A Nr. 52. Beide sind zulassungspflichtig: der selbständige Betrieb ist nach § 1 Abs. 1 HwO nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen und Gesellschaften gestattet. Im Alltag findet man die Leistung bei Malern, daneben bei Innenausbauern und bei Trockenbauern, wenn vorher Wände gestellt werden.
Trotzdem darf nicht jeder, der eine Rolle halten kann, daraus ein Gewerbe machen. § 1 Abs. 2 HwO erklärt, worauf es ankommt: ein Betrieb gehört zu einem zulassungspflichtigen Handwerk, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe der Anlage A vollständig umfasst oder für dieses Gewerbe wesentliche Tätigkeiten ausübt. Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können, oder die für das Gesamtbild des Handwerks nebensächlich sind.
Deshalb gibt es legale Angebote von Betrieben ohne Eintragung in die Handwerksrolle für einfache Teilarbeiten – und deshalb lohnt die Frage, wer die Spachtelarbeit macht. Wie Sie eine Eintragung prüfen, zeigt der Ratgeber Meisterbetrieb prüfen; den Begriff erklärt das Lexikon unter Handwerksrolle.
Der Untergrund entscheidet über das Ergebnis
Eine Tapete verzeiht nichts. Was unter ihr unruhig ist, zeichnet sich bei Streiflicht ab – besonders bei Vliestapeten mit glatter Oberfläche und bei dunklen Farben. Die Arbeit vor dem Tapezieren besteht deshalb aus mehreren Schritten, die jeder für sich im Angebot stehen sollten:
- Altbelag entfernen. Alte Tapete abziehen oder abdampfen, Kleisterreste waschen. Bei mehreren Lagen und bei Raufaser mit Dispersionsfarbe ist das Stunden, nicht Minuten.
- Untergrund prüfen. Tragfähig, trocken, fest? Risse, Löcher, lose Altfarbe, Salzausblühungen? Alter Putz kann sandend sein, dann hilft nur Festigen.
- Spachteln und Schleifen. Löcher, Fugen, Kanten, gegebenenfalls Flächenspachtelung. Hier entsteht die Oberflächenqualität.
- Grundieren. Tiefengrund oder Vorstrich, abgestimmt auf Untergrund und Kleber.
- Tapezieren. Zuschnitt, Kleber, Verarbeitung nach Herstellerangabe, Anschlüsse an Decke, Sockel, Steckdosen.
Vereinbaren Sie die Oberflächenqualität ausdrücklich. Im Trockenbau und bei Spachtelarbeiten wird sie in Qualitätsstufen beschrieben; was dahintersteht, erklärt das Lexikon unter Q-Stufen. Für glatte Vliestapeten und Streiflicht ist eine höhere Stufe nötig als für Raufaser – und sie kostet mehr Arbeitszeit. Wer die Stufe nicht vereinbart, streitet später über Geschmack statt über eine Vereinbarung.
Bei Putzflächen lohnt vorher ein Blick auf den Zustand des Putzes selbst; dazu der Ratgeber Putzarbeiten und das Lexikon unter Innenputz. Zeigt sich Feuchte oder Schimmel, wird nicht tapeziert, sondern zuerst die Ursache gesucht: Schimmel.
Was im Angebot stehen muss
| Position | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Flächen je Raum | Quadratmeter Wand und Decke getrennt, Öffnungen abgezogen oder nicht |
| Altbelag | Entfernen in Lagen, Abdampfen, Waschen – eigene Position |
| Spachtelarbeit | punktuell oder Fläche, mit vereinbarter Qualitätsstufe |
| Grundierung | Produkt und Anzahl der Durchgänge |
| Tapete | Fabrikat, Artikel, Rapport, Anzahl der Rollen, Reserve; oder Preislimit je Rolle |
| Kleber | passend zur Tapete, vom Betrieb benannt |
| Nebenarbeiten | Abkleben, Abdecken, Möbel rücken, Steckdosen demontieren, Endreinigung |
| Stundensatz | für Zusatzarbeiten, nach Meister, Geselle, Helfer |
| Termin | Beginn, Dauer, Trocknungszeiten |
| Arbeitskosten getrennt | Grundlage für § 35a EStG |
Zwei Zahlen lohnen das Nachrechnen. Erstens die Fläche: Wand ist Länge mal Höhe, Fenster und Türen werden je nach Vereinbarung abgezogen oder nicht – fragen Sie, nach welcher Regel gerechnet wurde, und messen Sie einen Raum selbst nach. Zweitens der Rapport: Tapeten mit großem Muster erzeugen Verschnitt, und Verschnitt ist Material, das Sie zahlen. Wie Sie Mengen und Preisarten prüfen, steht in Kostenvoranschlag oder Angebot; Richtwerte in der Preisübersicht und unter Maler-Preise.
Abnahme: Streiflicht, Nähte, Kanten
Nehmen Sie den Raum bei Tageslicht und zusätzlich mit einer Lampe im flachen Winkel ab. Geprüft werden: Nähte ohne Spalt und ohne Überlappung, Muster im Anschluss, Kanten an Decke und Sockel, Ausschnitte an Steckdosen, keine Blasen, keine Kleberreste auf der Oberfläche.
Rechtlich gilt § 640 BGB: Sie sind verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; nehmen Sie ein mangelhaftes Werk in Kenntnis des Mangels ab, behalten Sie Ihre Rechte nur mit ausdrücklichem Vorbehalt bei der Abnahme. Die Verjährung richtet sich nach § 634a BGB: zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, fünf Jahre bei einem Bauwerk, jeweils ab Abnahme.
Schreiben Sie ein Protokoll, auch bei einem Zimmer. Was hineingehört, steht im Ratgeber Gewährleistung und Abnahme am Bau und im Lexikon unter Abnahmeprotokoll.
Steuer: Lohnanteil getrennt ausweisen lassen
Tapezieren in der selbst genutzten Wohnung ist eine Handwerkerleistung für Renovierung und Modernisierung. Nach § 35a Abs. 3 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 € im Jahr. Nach § 35a Abs. 5 EStG gilt der Abzug nur für Arbeitskosten; Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Betriebs erfolgen.
Bitten Sie deshalb schon im Angebot um die Trennung von Lohn und Material. Welche Positionen das Finanzamt anerkennt und welche nicht, behandelt der Ratgeber Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen.
So gehen Sie vor
Messen Sie die Räume und fotografieren Sie den Bestand, auch Risse und Altbelag. Entscheiden Sie dann über die Tapete oder geben Sie ein Preislimit je Rolle vor, und benennen Sie die gewünschte Oberflächenqualität. Fragen Sie zwei bis drei Betriebe mit derselben Beschreibung an – über die kostenlose Anfrage mit einem Text. Lassen Sie Spachtelarbeit, Grundierung und Tapezieren getrennt ausweisen, vereinbaren Sie einen Stundensatz für Zusatzarbeiten und nehmen Sie jeden Raum mit Protokoll ab.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall helfen ein Steuerberater oder die Verbraucherzentrale.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz – Handwerksordnung, Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 1 Handwerksordnung (zulassungspflichtiges Handwerk, wesentliche Tätigkeiten) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 640 BGB Abnahme — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 35a EStG Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026