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Handwerk-Lexikon

Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis, das die Handwerkskammer über die Inhaber zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe ihres Bezirks führt (§ 6 HwO). Wer ein solches Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, muss dort eingetragen sein (§ 1 Abs. 1 HwO). Für Bauherren ist der Eintrag ein einfacher erster Nachweis: Er zeigt, dass der Betrieb die beauftragte Arbeit überhaupt anbieten darf.

Wer in die Handwerksrolle kommt

Welche Handwerke zulassungspflichtig sind, legt Anlage A der Handwerksordnung fest (§ 1 Abs. 2 HwO). Dazu gehören etwa Elektriker, Heizungsbauer und Dachdecker. Eingetragen wird in der Regel, wer im betriebenen oder einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat (§ 7 Abs. 1a HwO).

Es gibt auch einen Weg ohne Meisterbrief. Eine Ausübungsberechtigung erhält, wer die Gesellenprüfung bestanden und insgesamt sechs Jahre im Handwerk gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung (§ 7b Abs. 1 HwO). Für einige Handwerke gilt diese Ausnahme nicht. Ein eingetragener Betrieb ist also nicht automatisch ein Meisterbetrieb. Wenn Ihnen das wichtig ist, fragen Sie gezielt danach.

So prüfen Sie den Eintrag vor dem Auftrag

Bitten Sie den Betrieb vor der Unterschrift um einen Nachweis der Eintragung, zum Beispiel die Handwerkskarte. Achten Sie darauf, dass das eingetragene Handwerk zu den bestellten Arbeiten passt: Ein Eintrag als Dachdecker deckt keine Elektroinstallation. Bleiben Zweifel, holen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer eine Auskunft aus der Handwerksrolle ein. Dafür müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen (§ 6 HwO). Schildern Sie also kurz, dass Sie den Betrieb beauftragen wollen.

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreibt, ohne eingetragen zu sein, leistet Schwarzarbeit (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG). Mit einem solchen Betrieb gehen Sie ein vermeidbares Risiko ein. Der Blick auf den Eintrag kostet wenig Zeit und lohnt sich deshalb vor jeder Beauftragung. Ist bei einem laufenden Auftrag unklar, was ein fehlender Eintrag für Sie bedeutet, lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt beraten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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