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Ratgeber · Handwerker beauftragen

Dachreinigung und Dachbeschichtung beauftragen

Dächer reinigen Dachdeckerbetriebe und Reinigungsbetriebe, das Gerüst stellt ein Gerüstbauer. Dachdecker und Gerüstbauer sind zulassungspflichtige Handwerke, Gebäudereiniger ist zulassungsfrei. Haben Sie an der Haustür unterschrieben, haben Sie als Verbraucher 14 Tage Widerrufsrecht. Und ein Reinigungsauftrag ersetzt keine Prüfung der Dachhaut: Moos ist sichtbar, der gerissene Ziegel darunter nicht.

Von Redaktion ProfimapVeröffentlicht 7 Min. Lesezeit

Wer aufs Dach darf – und wer das Gerüst stellt

Drei Gewerke treffen hier zusammen. Dachdecker sind nach Anlage A Nr. 4 der Handwerksordnung ein zulassungspflichtiges Handwerk, Gerüstbauer nach Anlage A Nr. 11. „Gebäudereiniger“ steht dagegen in Anlage B Abschnitt 1 Nr. 33 und ist ein zulassungsfreies Handwerk; viele Anbieter der Dachreinigung arbeiten aus dieser Richtung, oft als Hochdruckreinigung.

Praktisch bedeutet das: Für das Abwaschen von Moos und Algen braucht niemand einen Dachdeckermeister. Für alles, was die Dachhaut berührt – Ziegel tauschen, Firstmörtel erneuern, Rinnen und Anschlüsse richten –, ist der Dachdecker der zuständige Betrieb. Wenn Ihr Dach 30 Jahre alt ist, ist die Begutachtung wichtiger als die Reinigung. Was eine Dachsanierung umfasst, steht im Ratgeber Dachsanierung planen.

Die Absturzsicherung ist Sache des ausführenden Betriebs, nicht Ihre. Fragen Sie trotzdem, wie gesichert wird: Gerüst, Dachfanggerüst, Seilsicherung oder Hebebühne. Steht im Angebot kein Gerüst, aber die Arbeit ist ohne eines nicht machbar, fehlt entweder eine Position oder es wird ohne Sicherung gearbeitet – und beides geht zu Ihren Lasten, das eine im Preis, das andere im Risiko. Was ein Gerüst ist und was es umfasst, erklärt das Lexikon unter Gerüst.

Der Vertreter an der Haustür: 14 Tage Widerrufsrecht

Dachreinigung und Dachbeschichtung sind der klassische Haustürverkauf: ein Besuch, ein Hinweis auf Moos, ein Preis „nur heute“. Dafür gibt es ein Gesetz. § 312b BGB definiert außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge – unter anderem solche, die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, und solche, die später geschlossen werden, nachdem Sie unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume persönlich und individuell angesprochen wurden.

Nach § 312g Abs. 1 BGB steht dem Verbraucher bei solchen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Die Frist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist; der Widerruf braucht keine Begründung, und zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach § 356 Abs. 3 BGB beginnt die Frist nicht, bevor der Unternehmer Sie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen über das Widerrufsrecht unterrichtet hat.

Daraus folgt die einfachste Regel dieses Artikels: An der Haustür wird nichts unterschrieben. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben, holen Sie ein zweites ein und entscheiden Sie in Ruhe. Haben Sie schon unterschrieben, widerrufen Sie in Textform und bewahren Sie den Nachweis der Absendung auf. Mehr zum Begriff im Lexikon unter Widerrufsrecht.

Reinigung, Beschichtung, Versprechen

Trennen Sie die drei Leistungen, die gern in einem Satz verkauft werden:

  1. Reinigung. Moos, Algen und Flechten werden abgenommen, Rinnen und Fallrohre geräumt. Das Ergebnis ist sichtbar und überprüfbar.
  2. Instandsetzung. Gerissene oder verschobene Ziegel, Firstmörtel, Anschlüsse an Kamin und Dachfenster, Rinnenhalter. Das ist Dachdeckerarbeit und gehört als eigene Position ins Angebot.
  3. Beschichtung. Eine Farbschicht auf den Dachpfannen. Darüber streiten Fachleute; belastbare, allgemein anerkannte Angaben zur Haltbarkeit oder zu einer verlängerten Lebensdauer des Daches liegen uns nicht vor, deshalb nennt dieser Artikel dazu keine Zahlen. Verlangen Sie vom Anbieter, was er behauptet, schriftlich – mit Produkt, Hersteller, Systemaufbau und den Bedingungen einer Herstellergarantie.

Vorsicht bei Hochdruck auf alten Betondachsteinen und bei Faserzementplatten. Bei Faserzement älterer Bauart kann Asbest im Spiel sein; dann ist Hochdruckreinigen keine Option, sondern ein Fall für einen zugelassenen Betrieb – dazu der Ratgeber Eternit und Asbest entsorgen lassen. Prüfen Sie außerdem, wohin das Schmutzwasser läuft und wer den Abtrag aus Rinne und Hof entsorgt.

Was im Angebot stehen muss

PositionWorauf Sie achten
FlächeQuadratmeter Dachfläche, nicht Grundfläche; Dachform und Neigung
VerfahrenHandabtrag, Niederdruck, Hochdruck mit Angabe des Drucks; Eindeckungsmaterial
Zugang und SicherungGerüst, Dachfanggerüst, Hebebühne, Seilsicherung – mit Standzeit
DachrinnenReinigung, Spülung, Prüfung auf Dichtheit, laufende Meter
EntsorgungMoosabtrag, Rinnenschlamm, Schmutzwasser
ZustandsberichtListe der beschädigten Ziegel und Anschlüsse nach der Reinigung, mit Fotos
Beschichtung (falls gewünscht)Produkt, Hersteller, Systemaufbau, Vorbehandlung, Anzahl der Schichten
PreisartFestpreis oder Einheitspreis je Quadratmeter
Arbeitskosten getrenntGrundlage für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Der Zustandsbericht ist die Position, die am häufigsten fehlt und am meisten wert ist: Nach der Reinigung sieht der Betrieb das Dach so nah wie niemand sonst. Lassen Sie sich das Ergebnis mit Fotos geben, auch wenn daraus ein weiterer Auftrag folgt. Wie Sie Angebote vergleichbar machen, steht in Kostenvoranschlag oder Angebot; Richtwerte je Gewerk in der Preisübersicht.

Abnahme, Gewährleistung, Zahlung

Nehmen Sie die Arbeit ausdrücklich ab. Nach § 640 BGB sind Sie zur Abnahme des vertragsmäßig hergestellten Werks verpflichtet; wegen unwesentlicher Mängel kann sie nicht verweigert werden. Kennen Sie bei der Abnahme einen Mangel und nehmen trotzdem ab, behalten Sie Ihre Rechte nur mit ausdrücklichem Vorbehalt. Die Verjährung richtet sich nach § 634a BGB: fünf Jahre bei einem Bauwerk, zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht; die Frist beginnt mit der Abnahme.

Zahlen Sie nach Baufortschritt und per Überweisung. Vorkasse für die komplette Summe ist bei einem Haustürgeschäft das deutlichste Warnsignal. Was bei Abnahme und Mängeln zu tun ist, steht im Ratgeber Gewährleistung und Abnahme am Bau; warum Barzahlung ohne Rechnung auch für Sie teuer wird, in Schwarzarbeit erkennen und vermeiden.

So gehen Sie vor

Sehen Sie das Dach zuerst vom Boden und vom Dachboden an: Feuchteflecken, Licht durch die Eindeckung, verstopfte Rinne. Entscheiden Sie dann, ob Sie eine Reinigung brauchen oder eine Begutachtung. Fragen Sie zwei oder drei Betriebe mit derselben Beschreibung an – Fläche, Dachform, Eindeckung, Alter, Zugang – über die kostenlose Anfrage. Lassen Sie Reinigung, Instandsetzung und eine mögliche Beschichtung getrennt anbieten und entscheiden Sie Position für Position.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Streit über einen an der Haustür geschlossenen Vertrag hilft die Verbraucherzentrale.

Passende Betriebe und Preise

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Häufige Fragen

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz – Handwerksordnung, Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
  2. Bundesministerium der Justiz – Handwerksordnung, Anlage B (zulassungsfreie Handwerke) — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
  3. Bundesministerium der Justiz – § 312b BGB Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
  4. Bundesministerium der Justiz – § 312g BGB Widerrufsrecht — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
  5. Bundesministerium der Justiz – § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
  6. Bundesministerium der Justiz – § 356 BGB Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
  7. Bundesministerium der Justiz – § 640 BGB Abnahme — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026
  8. Bundesministerium der Justiz – § 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 15.10.2026