Eine Badsanierung planen Sie in vier Schritten. Sie prüfen den Bestand, legen Ausstattung und Budget fest, beantragen Förderung vor Baubeginn und beauftragen die Gewerke in fester Reihenfolge: Abbruch, Sanitär- und Elektro-Rohinstallation, Trockenbau und Putz, Estrich, Abdichtung, Fliesen, Endmontage. Bei einem barrierearmen Umbau zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Für den KfW-Zuschuss 455-B gilt seit Ende Juli 2026 ein Antragstopp. Den KfW-Kredit 159 können Sie weiterhin beantragen.
Bestandsaufnahme: Was steckt hinter den Fliesen?
Die meisten Überraschungen einer Badsanierung liegen hinter Wand und Boden. Klären Sie deshalb vor der ersten Skizze, in welchem Zustand die Leitungen sind. Bei älteren Häusern sollten Sie wissen, aus welchem Material die Wasserleitungen bestehen, wie alt die Abwasserrohre sind und ob das Bad einen eigenen abgesicherten Stromkreis hat.
Suchen Sie gezielt nach Feuchteschäden. Typische Hinweise sind lose oder hohl klingende Fliesen, dunkle Fugen am Duschrand, Stockflecken an der Außenwand und Wasserflecken an der Decke darunter. An diesen Stellen hat die alte Abdichtung womöglich versagt. Dann muss der Untergrund bis auf den tragfähigen Kern zurückgebaut werden.
Lassen Sie einen Betrieb den Bestand vor Ort aufnehmen und schriftlich festhalten. Auf diesem Protokoll bauen später vergleichbare Angebote auf.
Planung: Grundriss, Ausstattung, Barrierefreiheit
Zeichnen Sie den Raum maßstäblich mit Fenster, Tür, Fallrohr und vorhandenen Anschlüssen. Wenn Sie WC oder Dusche versetzen, braucht das Abwasser Gefälle. Das kostet Aufbauhöhe im Boden oder eine Vorwand. Klären Sie diese Frage früh mit dem Sanitärbetrieb, denn sie bestimmt den Grundriss.
Auch wenn heute niemand im Haushalt eingeschränkt ist: Ein Bad hält Jahrzehnte. Als Orientierung für ein barrierefreies Bad in Wohnungen dient die DIN 18040-2. Die Verbraucherzentrale empfiehlt unter anderem:
- Duschfläche mindestens 1,20 × 1,20 m, besser 1,50 × 1,50 m
- Türbreite mindestens 80 cm, besser 90 cm, Tür nach außen öffnend
- rutschhemmende Fliesen, etwa der Klasse R 11 B
- bei einer Vorwandinstallation neben WC und Waschtisch gleich eine Verstärkung für spätere Stützgriffe einbauen
Bewegungsflächen vor WC, Waschtisch und Dusche dürfen sich laut Verbraucherzentrale überlagern. So passt ein barrierearmes Bad oft auch in einen kleinen Raum.
Förderung 2026: Pflegekasse und KfW
Für ein normales Modernisierungsbad gibt es keinen eigenen Zuschuss. Anders ist es, wenn Sie Barrieren abbauen. Für alle Programme gilt: Antrag vor Baubeginn, bei der KfW sogar vor Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge.
Pflegekasse: bis zu 4.180 € je Maßnahme
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI zahlt die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in der Wohnung, gilt der Betrag je Person, höchstens 16.720 € insgesamt. Laut Verbraucherzentrale besteht der Anspruch ab Pflegegrad 1. Ein typisches Beispiel ist der Einbau einer bodengleichen Dusche. Warten Sie die schriftliche Bewilligung ab, bevor der Betrieb anfängt. Sonst kann die Kasse den Zuschuss ablehnen.
KfW 455-B: Zuschuss derzeit gestoppt
Die KfW hatte den Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ am 8. April 2026 wieder geöffnet. Am 31. Juli 2026 meldete sie einen Antragstopp, weil die Bundesmittel für 2026 vollständig mit Anträgen belegt sind. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Stand 29. September 2026 sind neue Anträge nicht möglich. Laut Produktseite können Sie wieder Anträge stellen, falls der Bund 2027 erneut Mittel bereitstellt.
KfW 159: Kredit bleibt verfügbar
Der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) finanziert bis zu 50.000 € je Wohneinheit, unabhängig vom Alter. Förderfähig sind unter anderem die bodengleiche Dusche, neue Sanitärobjekte und eine veränderte Raumaufteilung. Auch Mieter können den Kredit nutzen. Den Antrag stellen Sie über einen Finanzierungspartner wie Ihre Bank, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge unterschreiben.
| Programm | Leistung | Stand September 2026 |
|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 | verfügbar, Antrag vor Beginn |
| KfW 455-B | Investitionszuschuss Barrierereduzierung | Antragstopp, gemeldet am 31.07.2026 |
| KfW 159 | Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit | verfügbar über Finanzierungspartner |
Badsanierung Ablauf: die Reihenfolge der Gewerke
Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf. Wer die Reihenfolge durcheinanderbringt, muss später Fliesen wieder öffnen. Der übliche Ablauf:
- Abbruch: Sanitärobjekte, Fliesen, falls nötig Estrich und alte Leitungen entfernen. Bauschutt fachgerecht entsorgen.
- Sanitär-Rohinstallation: Wasser- und Abwasserleitungen, Vorwandelemente, Anschlüsse für Dusche und WC.
- Elektro: Leitungen, Dosen, Anschluss für Lüfter, Spiegelschrank oder Handtuchheizkörper.
- Trockenbau und Putz: Vorwände beplanken, Wände ausgleichen, Schlitze schließen.
- Estrich: neuer Boden mit Gefälle zur Duschrinne. Der Estrich muss trocknen, bevor abgedichtet wird.
- Abdichtung: Verbundabdichtung in Dusche und Spritzwasserbereich nach DIN 18534, mit Dichtband in Ecken und an Durchdringungen.
- Fliesen: Wand und Boden fliesen, verfugen, Anschlussfugen elastisch schließen.
- Endmontage: WC, Waschtisch, Armaturen, Duschabtrennung, Leuchten, Möbel. Danach folgt die Abnahme.
Fotografieren Sie Leitungsführung und Abdichtung, bevor sie verschwinden. Die Bilder helfen bei späteren Reparaturen und bei Streit über Mängel.
Wie lange dauert eine Badsanierung?
Eine seriöse Pauschale gibt es nicht. Die Dauer hängt von drei Dingen ab: ob Leitungen versetzt werden, ob ein neuer Estrich nötig ist und wie gut die Gewerke aufeinander abgestimmt sind. Trocknungszeiten von Estrich, Putz und Abdichtung lassen sich nicht abkürzen, ohne die Qualität zu gefährden.
Lassen Sie sich vom Betrieb einen schriftlichen Bauzeitenplan geben. Fragen Sie, an welchen Tagen das Wasser abgestellt ist und ab wann Sie das Bad wieder nutzen können. Gibt es nur ein Bad im Haus, planen Sie eine Ausweichlösung ein.
Komplettanbieter oder Einzelgewerke?
Sie können einen Badsanierer beauftragen, der alles aus einer Hand liefert. Oder Sie beauftragen Sanitärinstallateur, Elektriker und Fliesenleger einzeln.
| Kriterium | Komplettanbieter | Einzelgewerke |
|---|---|---|
| Ansprechpartner | einer für alles | mehrere, Sie koordinieren selbst |
| Terminplanung | liegt beim Anbieter | liegt bei Ihnen, Lücken sind möglich |
| Mängel an Schnittstellen | ein Vertragspartner haftet | Streit möglich, wer den Fehler verursacht hat |
| Preisvergleich | Gesamtpaket, Einzelpreise weniger transparent | jedes Gewerk einzeln vergleichbar |
Die heikelste Schnittstelle liegt zwischen Abdichtung und Fliesen. Arbeiten hier zwei Betriebe, legen Sie schriftlich fest, wer die Abdichtung ausführt und dafür einsteht. Mehr zur Abnahme und zu Ihren Rechten bei Mängeln lesen Sie im Ratgeber Gewährleistung und Abnahme am Bau.
Kosten: Wovon der Preis abhängt
Belastbare, amtlich erhobene Durchschnittspreise für eine Badsanierung gibt es nicht. Deshalb nennen wir hier keine Pauschale. Der Preis hängt vor allem davon ab, wie viel Sie zurückbauen, ob Leitungen versetzt werden, wie groß die Fliesenfläche ist und welche Sanitärobjekte Sie wählen.
Orientierung zu Stundensätzen und typischen Positionen geben unsere Preisübersichten für Sanitärinstallateure und Fliesenleger. Verbindlich sind nur Angebote für Ihr Bad. Holen Sie mindestens zwei ein, auf Basis derselben Leistungsbeschreibung. Worauf Sie im Angebot achten sollten, zeigt die Checkliste für Kostenvoranschlag und Angebot. Planen Sie einen Puffer für Schäden ein, die erst beim Abbruch sichtbar werden.
Steuerbonus nach § 35a EStG
Für die Arbeitskosten der Handwerker können Sie nach § 35a Abs. 3 EStG 20 % von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll der Bonus ab 2027 auf 15 %, höchstens 900 €, sinken; beschlossen ist das noch nicht. Materialkosten zählen nicht. Sie brauchen eine Rechnung und müssen auf das Konto des Betriebs zahlen, nicht bar. Bitten Sie den Betrieb deshalb, Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt auszuweisen.
Achtung bei Förderung: Für öffentlich geförderte Maßnahmen, die Sie mit einem zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen finanzieren, gibt es die Ermäßigung nicht. Wer das Bad mit dem KfW-Kredit 159 finanziert, kann für diese Maßnahme also keinen Steuerbonus geltend machen. Wie ein Zuschuss der Pflegekasse steuerlich einzuordnen ist, klären Sie im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater. Details zum Verfahren finden Sie im Ratgeber Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen.
Mietwohnung: ohne Vermieter geht es nicht
Das Bad gehört zur Mietsache. Umbauen dürfen Sie nur mit Erlaubnis des Vermieters. Holen Sie diese schriftlich ein und legen Sie fest, wer zahlt, wem die Einbauten gehören und ob Sie beim Auszug zurückbauen müssen.
Für einen barrierearmen Umbau haben Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis. Nach § 554 BGB können Sie verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen dienen. Er darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Im Gegenzug können Sie sich verpflichten, eine besondere Sicherheit zu leisten.
Checkliste: Badsanierung planen
- Bestand prüfen lassen: Leitungen, Abwasser, Elektrik, Feuchteschäden
- Maßstäblichen Grundriss mit Anschlüssen und Fallrohr zeichnen
- Entscheiden, ob WC oder Dusche versetzt werden
- Barrierearme Maße prüfen: Duschfläche, Türbreite, Verstärkung für Stützgriffe
- Förderung klären und vor Vertragsschluss beantragen: Pflegekasse, KfW 159
- In der Mietwohnung: schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen
- Leistungsbeschreibung erstellen, mindestens zwei Angebote vergleichen
- Entscheiden: Komplettanbieter oder Einzelgewerke, Zuständigkeit für die Abdichtung festlegen
- Schriftlichen Bauzeitenplan und Ausweichlösung für die Bauzeit vereinbaren
- Leitungen und Abdichtung vor dem Fliesen fotografieren
- Rechnung mit getrennten Lohnkosten verlangen, per Überweisung zahlen
- Abnahme mit Protokoll durchführen
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall helfen Steuerberater, Anwalt, Verbraucherzentrale oder eine Wohnberatungsstelle.
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Quellen
- KfW – Meldung vom 31.07.2026: Wichtige Information zur Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung: Antragstopp — kfw.de, Stand 31.07.2026
- KfW – Meldung vom 07.04.2026: Wiederaufnahme der Zuschussförderung Barrierereduzierung (455-B) ab 8. April 2026 — kfw.de, Stand 07.04.2026
- KfW – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) — kfw.de, abgerufen am 29.09.2026
- KfW – Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) — kfw.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Verbraucherzentrale – Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen — verbraucherzentrale.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Bundesministerium der Justiz – § 554 BGB Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte — gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026
- Verbraucherzentrale – Badezimmer: Platz gewinnen und Barrieren abbauen — verbraucherzentrale.de, abgerufen am 29.09.2026

