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Handwerk-Lexikon

Schlussrechnung

Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung, mit der ein Handwerksbetrieb seine gesamte Leistung nach Fertigstellung abrechnet. Sie fasst alle erbrachten Arbeiten zusammen und zieht bereits geleistete Abschlagszahlungen ab. Erst mit ihr steht fest, welcher Betrag am Ende noch offen ist. Für Bauherren ist sie der Moment, in dem Angebot, Aufmaß und Nachträge nebeneinanderliegen und sich prüfen lassen.

Wann die Schlusszahlung fällig wird

Beim Bauvertrag müssen Sie erst zahlen, wenn Sie das Werk abgenommen haben und der Betrieb eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat (§ 650g Abs. 4 BGB). Bei anderen Werkverträgen, etwa kleineren Reparaturen, wird die Vergütung schon mit der Abnahme fällig (§ 641 BGB).

Haben Sie die VOB/B vereinbart, wird die Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung fällig (§ 16 Abs. 3 VOB/B). Nimmt der Betrieb diese Zahlung vorbehaltlos an, kann er später keine Nachforderungen mehr stellen, sofern er schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurde (§ 16 Abs. 3 VOB/B).

Woran Sie eine prüffähige Schlussrechnung erkennen

Prüffähig heißt: Sie können die Rechnung ohne Rückfragen nachvollziehen. Dazu gehören einzelne Positionen mit Mengen und Einheitspreisen passend zum Angebot, ein Aufmaß für die abgerechneten Mengen, eine getrennte Aufstellung der Nachträge und der Abzug aller Abschlagszahlungen. Fehlt etwas davon, fordern Sie die Unterlagen schriftlich nach.

Vergleichen Sie die Mengen mit dem Aufmaß und prüfen Sie, ob jeder Nachtrag tatsächlich beauftragt war. Klären Sie strittige Positionen zuerst mit dem Betrieb. Kommt keine Einigung zustande, helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht weiter.

Warum Sie per Überweisung bezahlen sollten

Für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen verlangt das Gesetz eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Handwerksbetriebs (§ 35a Abs. 5 EStG). Wer bar bezahlt, verliert den Steuerbonus, auch mit Quittung. Achten Sie darauf, dass die Arbeitskosten in der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Die Überweisung belegt außerdem Datum und Betrag, was bei späterem Streit über die Schlusszahlung hilft. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug zusammen auf.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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