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Handwerk-Lexikon

Leistungsverzeichnis

Auch: LV

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist die geordnete Liste aller Arbeiten eines Bauauftrags, aufgeteilt in Positionen mit Beschreibung, Menge und Einheit. Handwerksbetriebe tragen dort ihre Preise ein. Schicken Sie mehreren Betrieben dasselbe LV, lassen sich die Angebote Position für Position vergleichen. Später zeigt es, welche Leistung vereinbart war und was als Nachtrag hinzukommt.

Was in ein brauchbares Leistungsverzeichnis gehört

Jede Position beschreibt eine Leistung so genau, dass zwei Betriebe darunter dasselbe verstehen. Dazu gehören Material, Qualität, Ausführungsart, Menge und Einheit, etwa Quadratmeter, laufende Meter oder Stück. Nebenarbeiten werden oft vergessen, zum Beispiel Abbruch, Entsorgung, der Schutz angrenzender Bauteile oder die Baustelleneinrichtung. Vage Formulierungen wie «nach Aufwand» oder «inklusive Kleinmaterial» lassen Raum für spätere Diskussionen.

Bei größeren Vorhaben stellt meist ein Architekt oder Planer das LV auf. Bei kleineren Aufträgen, etwa einem neuen Bad beim Fliesenleger, können Sie ein nach Positionen gegliedertes Angebot verlangen. Dieselbe Gliederung können Sie auch den anderen Betrieben vorgeben. Pauschalangebote ohne Aufschlüsselung lassen sich kaum vergleichen, und versteckte Lücken fallen erst auf der Baustelle auf.

Nachträge und Schlussrechnung am LV messen

Ändern Sie während der Bauzeit Ihre Wünsche, muss der Unternehmer nach § 650b Abs. 1 BGB ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung vorlegen. Das LV dient dabei als Maßstab: Was dort nicht steht, ist eine zusätzliche Leistung und muss gesondert vereinbart werden. Einigen Sie sich nicht binnen 30 Tagen nach Zugang Ihres Änderungswunsches, können Sie die Änderung nach § 650b Abs. 2 BGB in Textform anordnen.

Ist die VOB/B vereinbart, muss der Betrieb nach § 14 Abs. 1 VOB/B prüfbar abrechnen, die Reihenfolge der Posten einhalten und Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belege beifügen. Gleichen Sie die Schlussrechnung deshalb Position für Position mit dem LV ab. Weichen Mengen deutlich ab oder tauchen unbekannte Posten auf, fragen Sie zuerst beim Betrieb nach. Bei Streit helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Baurecht.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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