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Handwerk-Lexikon

Kostenvoranschlag

Auch: Kostenanschlag

Ein Kostenvoranschlag, auch Kostenanschlag genannt, ist die schriftliche oder mündliche Berechnung eines Handwerksbetriebs, was ein Auftrag voraussichtlich kosten wird. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob und an wen Sie den Auftrag vergeben. Anders als ein Festpreis garantiert er in der Regel nicht den Endbetrag. Das Gesetz regelt aber, wann er etwas kostet und was gilt, wenn es teurer wird.

Wann ein Kostenvoranschlag etwas kosten darf

Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Der Betrieb kann also nur Geld dafür verlangen, wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben. Das kommt bei aufwendigen Voranschlägen vor, etwa wenn ein Sanitärinstallateur erst Leitungen freilegen oder ein Elektriker eine Anlage durchmessen muss.

Fragen Sie deshalb vor dem Termin, ob der Voranschlag kostenlos ist. Soll er etwas kosten, lassen Sie sich den Betrag schriftlich bestätigen. Manche Betriebe verrechnen die Gebühr mit dem späteren Auftrag. Auch das sollte schriftlich festgehalten sein.

Wenn die Rechnung deutlich höher ausfällt

Ein Kostenvoranschlag ohne Gewähr legt den Preis nicht auf den Cent fest. Zeichnet sich aber eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich informieren. Sie entscheiden dann, ob die Arbeiten weiterlaufen. Eine feste Grenze dafür, was als wesentlich gilt, nennt das Gesetz nicht. Das hängt vom Einzelfall ab.

Sie dürfen in diesem Fall kündigen. Der Betrieb kann dann nach § 649 Abs. 1 BGB nur den Teil der Vergütung verlangen, der der bereits geleisteten Arbeit entspricht, und dazu seine Auslagen. Bewahren Sie den Voranschlag und alle Nachträge auf. Hat der Betrieb Sie nicht informiert und legt am Ende eine deutlich höhere Rechnung vor, lassen Sie sich vor dem Bezahlen von einer Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt beraten.

Voranschläge richtig vergleichen

Voranschläge mehrerer Betriebe lassen sich nur vergleichen, wenn sie dieselben Leistungen enthalten. Achten Sie darauf, dass Material, Arbeitszeit und Anfahrt getrennt aufgeführt sind. Brauchen Sie eine verbindliche Obergrenze, vereinbaren Sie im Werkvertrag einen Festpreis oder einen garantierten Kostenvoranschlag.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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