Auch: Baumängel · Sachmangel am Bau
Ein Baumangel ist eine Abweichung der Bauleistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder, falls nichts vereinbart wurde, von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Werke. Der Unternehmer muss dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen. Ob eine Arbeit mangelhaft ist, entscheidet sich deshalb zuerst am Vertrag und erst wenn dieser schweigt, an dem, was bei Werken gleicher Art üblich ist.
Vereinbarung geht vor
Ob eine Ausführung als Baumangel zählt, hängt nach § 633 Abs. 2 BGB in erster Linie davon ab, was Bauherr und Betrieb vertraglich vereinbart haben. Wurde eine bestimmte Beschaffenheit festgelegt – etwa in der Baubeschreibung, im Leistungsverzeichnis oder in Plänen – misst sich die Leistung an genau dieser Vereinbarung. Weicht das Ergebnis davon ab, liegt ein Mangel vor, unabhängig davon, ob die Abweichung technisch noch vertretbar wäre.
Für Bauherren bedeutet das: Je genauer Anforderungen vor Vertragsschluss schriftlich festgehalten werden, desto leichter lässt sich später ein Mangel nachweisen. Mündliche Zusagen oder vage Formulierungen im Vertrag schwächen die eigene Position, wenn es zum Streit kommt.
Fehlt eine Vereinbarung, zählt das Übliche
Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, muss sich das Werk laut § 633 Abs. 2 BGB für die gewöhnliche Verwendung eignen und die Beschaffenheit aufweisen, die bei Werken der gleichen Art üblich ist. Dieser Maßstab greift etwa, wenn ein Vertrag Leistungen nur grob beschreibt. Der Unternehmer muss das Werk laut § 633 BGB ohnehin frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen, unabhängig davon, welcher der beiden Maßstäbe im Einzelfall zieht. In der Praxis ist der übliche Standard schwerer zu fassen als eine klare vertragliche Zusage, weshalb sich Streitigkeiten über offene Punkte häufig länger hinziehen. Bei Unklarheiten über die Einordnung hilft ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder die Verbraucherzentrale.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 633 BGB – § 633 Abs. 2 BGB
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.