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Handwerk-Lexikon

Wohnflächenberechnung

Auch: Wohnfläche berechnen · Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenberechnung ist das Verfahren, mit dem die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses nach festen Regeln ermittelt wird. Sie bestimmt, welche Räume und Raumteile wie stark angerechnet werden. Nur wenn alle Beteiligten nach derselben Methode rechnen, sind Angebote und Mietangaben pro Quadratmeter überhaupt vergleichbar.

Welche Flächen zählen wie

Grundflächen von Räumen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden vollständig angerechnet. Liegt die lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern, etwa unter Dachschrägen, zählt nur die Hälfte der Fläche (§ 4 WoFlV). Das betrifft vor allem Dachgeschosse und ausgebaute Spitzböden, wo ein Teil der Grundfläche wegen der Schräge niedriger als zwei Meter ist.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel nur zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet (§ 4 WoFlV). Zubehörräume wie Keller oder Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen gar nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV). Wer ein Angebot für einen Dachbodenausbau oder eine Kernsanierung prüft, sollte verlangen, dass die neue Wohnfläche nach diesen Regeln ausgewiesen wird, nicht nach der reinen Grundfläche aller Räume.

Worauf Bauherren bei der Ermittlung achten sollten

Die Grundfläche wird nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen ermittelt, gemessen ab der Vorderkante der Wandbekleidung (§ 3 Abs. 1 WoFlV). Dämmung oder Verkleidung, die eine Wand dicker machen, verringern damit die anrechenbare Fläche. Bei energetischen Sanierungen mit zusätzlicher Innendämmung lohnt sich deshalb ein Blick darauf, ob sich die Wohnfläche dadurch spürbar ändert.

Die Grundfläche lässt sich entweder durch Ausmessung im fertigen Raum oder anhand einer Bauzeichnung ermitteln (§ 3 Abs. 4 WoFlV). Für den Vergleich mehrerer Angebote oder für eine verbindliche Abrechnung ist ein Aufmaß im fertiggestellten Zustand genauer als eine Berechnung nach Plan, da Bauabweichungen sich sonst nicht niederschlagen. Bei Streit über die ausgewiesene Wohnfläche, etwa nach einem Dachbodenausbau, hilft ein unabhängiger Baugutachter oder die Verbraucherzentrale weiter.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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