Auch: Gewerbeschein · Gewerbeanzeige
Die Gewerbeanmeldung ist die Anzeige, mit der jemand den Beginn eines selbständigen Gewerbebetriebs der zuständigen Behörde meldet. Wer ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle anfängt, muss das nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig anzeigen. Der daraus ausgestellte Gewerbeschein bestätigt nur, dass ein Betrieb angemeldet ist, nicht, dass er ein bestimmtes Handwerk ausüben darf.
Gewerbeschein und Handwerksrolle: zwei verschiedene Nachweise
Für Bauherren zählt bei handwerklichen Arbeiten vor allem eines: Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen als stehendes Gewerbe nur Personen und Gesellschaften selbständig betreiben, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, so § 1 Abs. 1 HwO. Der Gewerbeschein allein sagt dazu nichts. Wer einen Betrieb für ein zulassungspflichtiges Gewerk beauftragt, sollte sich deshalb zusätzlich den Eintrag in der Handwerksrolle zeigen lassen oder bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragen.
Bei zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben gibt es keine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle. Hier muss der Betrieb Beginn oder Beendigung seiner Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 HwO unverzüglich der Handwerkskammer anzeigen. Auch das lässt sich bei der Kammer erfragen, wenn Zweifel an der Eintragung bestehen.
Was ein fehlender Handwerksrolleneintrag für den Auftrag bedeutet
Fehlt bei einem zulassungspflichtigen Handwerk der Eintrag in der Handwerksrolle, übt der Betrieb das Gewerbe unberechtigt aus, auch mit gültigem Gewerbeschein. Das betrifft die Zulässigkeit der Tätigkeit selbst und kann sich auf Haftung und Versicherungsschutz auswirken. Bauherren, die unsicher sind, ob ein Gewerk zulassungspflichtig ist oder ob die Eintragung tatsächlich vorliegt, lassen sich das vom Betrieb belegen oder fragen direkt bei der Handwerkskammer nach. Bei Streit über die Berechtigung oder die Ausführung hilft ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale weiter.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.