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Handwerk-Lexikon

Vertragserfüllungsbürgschaft

Auch: Erfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft, auch Erfüllungsbürgschaft genannt, ist eine Sicherheit, die der Verbraucher bei einem Verbraucherbauvertrag mit der ersten Abschlagszahlung erhält und die rechtzeitige Fertigstellung ohne wesentliche Mängel absichert. Sie beträgt 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung und wird auf Verlangen des Unternehmers durch Einbehalt von den Abschlagszahlungen geleistet. Am Bau läuft diese Sicherheit in die entgegengesetzte Richtung wie die Sicherheit, die der Betrieb für seine eigene Vergütung verlangen kann.

Was die Sicherheit für Bauherren bedeutet

Die Vertragserfüllungsbürgschaft betrifft nur Verbraucherbauverträge, also Verträge über den Bau oder einen erheblichen Umbau eines Gebäudes, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schließt. Der Anspruch entsteht mit der ersten Abschlagszahlung, ohne dass der Verbraucher ihn gesondert aushandeln muss. Zu prüfen bleibt, ob die Sicherheit tatsächlich 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung erreicht.

Verlangt der Unternehmer es, leistet er die Sicherheit durch Einbehalt von den laufenden Abschlagszahlungen statt durch eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung. Bauherren sollten diesen Einbehalt im Zahlungsplan nachvollziehen, damit bei verspäteter oder mangelhafter Fertigstellung ein greifbarer Betrag zur Verfügung steht.

Die Sicherheit in die andere Richtung: wenn der Betrieb sie verlangt

Spiegelbildlich kann der Unternehmer vom Besteller eine Sicherheit für seine noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Diese Sicherheit, in der Praxis auch Bauhandwerkersicherung genannt, deckt neben der Hauptforderung auch Nebenforderungen ab, die pauschal mit 10 Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs angesetzt werden. Die üblichen Kosten dieser Sicherheit erstattet der Unternehmer dem Besteller bis zu einem Höchstsatz von 2 Prozent pro Jahr.

Für Bauherren zählt die Abgrenzung: Die Vertragserfüllungsbürgschaft schützt sie selbst vor Problemen bei der Bauausführung, während die Sicherheit nach dieser Regelung den Zahlungsanspruch des Betriebs schützt. Bei Unklarheiten über Höhe oder Form hilft der Rat einer Verbraucherzentrale, eines Fachanwalts oder ein Gespräch mit dem Betrieb.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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