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Handwerk-Lexikon

Sanierungspflicht

Auch: Nachrüstpflicht

Sanierungspflicht bezeichnet die gesetzliche Pflicht von Eigentümern, bestimmte Bauteile eines Gebäudes energetisch nachzurüsten. Bekanntestes Beispiel ist die oberste Geschossdecke: Erfüllt sie den Mindestwärmeschutz nicht, muss sie so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Für ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus gilt eine wichtige Ausnahme.

Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke

Die Pflicht betrifft vor allem die oberste Geschossdecke unbeheizter Dachböden. Erfüllt sie den Mindestwärmeschutz nicht, müssen Eigentümer sie so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet (§ 35 Abs. 1 GModG). Wer ohnehin am Dach oder an der Fassade arbeitet, sollte beachten, dass Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes nicht so verändert werden dürfen, dass sich die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert (§ 34 Abs. 1 GModG). Das betrifft etwa Fensteraustausch oder eine Fassadenerneuerung ohne Dämmung.

Vor dem Kauf eines Altbaus lohnt sich der Blick auf den Dachboden. Fehlt die Dämmung, geht die Nachrüstpflicht mit dem Eigentum auf den neuen Eigentümer über. Ein Energieberater oder Dämmtechniker kann klären, ob die vorhandene Konstruktion den Grenzwert bereits einhält oder eine Nachrüstung nötig ist.

Ausnahme für das selbst bewohnte Zweifamilienhaus

Bewohnt der Eigentümer in einem Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen eine der beiden selbst, entfällt die Nachrüstpflicht, soweit sich die Aufwendungen für die Dämmung nicht innerhalb angemessener Frist durch die Einsparungen erwirtschaften lassen (§ 35 Abs. 4 GModG). Diese Wirtschaftlichkeitsausnahme gilt nur, wenn der Eigentümer selbst im Haus wohnt und die Rechnung tatsächlich nicht aufgeht, nicht pauschal für jedes Zweifamilienhaus.

Wer sich auf die Ausnahme beruft, sollte die Berechnung dokumentieren, etwa mit einem Angebot eines Dämmtechnikers und einer Einschätzung der erwarteten Einsparungen. Bei Unsicherheit helfen ein Energieberater oder die Verbraucherzentrale, die Wirtschaftlichkeit realistisch einzuschätzen und im Streitfall die eigene Position zu belegen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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