Auch: Wärmedurchgangskoeffizient
Der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt, ist die Kennzahl dafür, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen verloren geht. Angegeben wird er in W/(m²K): Watt pro Quadratmeter Fläche und Kelvin Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Je kleiner der Wert, desto besser dämmt die Wand, das Dach oder das Fenster. Mit ihm lassen sich Angebote für Dämmung und Fenster sachlich vergleichen.
Welche Höchstwerte das GModG bei der Sanierung vorschreibt
Erneuern oder ersetzen Sie Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes oder bauen Sie solche Bauteile erstmals ein, dürfen diese die Höchstwerte aus Anlage 7 GModG nicht überschreiten (§ 36 GModG). Für Außenwände von Wohngebäuden liegt die Grenze bei U = 0,24 W/(m²K). Dieselbe Grenze gilt für Dachflächen und oberste Geschossdecken. Sie greift auch dann, wenn nur die Dachdeckung samt Lattung und Verschalung ersetzt oder neu aufgebaut wird. Neue Fenster und Fenstertüren dürfen einen Uw-Wert von 1,3 W/(m²K) nicht überschreiten.
Die Pflicht entfällt, wenn die Arbeiten nicht mehr als 10 Prozent der Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen, etwa bei einer kleinen Ausbesserung an der Fassade. Ob Ihr Vorhaben darunterfällt, klären Sie am besten vor der Beauftragung mit dem Betrieb oder einem Energieberater.
U-Wert im Angebot verlangen und prüfen
Lassen Sie sich den U-Wert, den das fertige Bauteil erreicht, schriftlich im Angebot nennen. Die Dämmstoffdicke allein reicht nicht, denn Dämmstoffe dämmen unterschiedlich gut. Bei Fenstern kommt es auf den Uw-Wert für das ganze Fenster mit Rahmen an. Der Wert für die Verglasung allein fällt meist günstiger aus und ist für die gesetzliche Grenze nicht maßgeblich.
Teuer wird es, wenn ein Bauteil die Grenze verfehlt: Nachbesserungen an einer fertigen Fassade oder einem gedeckten Dach sind aufwendig. Wenn Sie Fördermittel wie die BEG EM beantragen wollen, binden Sie früh einen Energieberater ein, weil dort eigene Anforderungen gelten können. Gibt es Streit über die erreichten Werte, helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt weiter.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.