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Handwerk-Lexikon

Steuerbonus für Sanierung (§ 35c EStG)

Auch: Steuerermäßigung energetische Maßnahmen

Der Steuerbonus für Sanierung nach § 35c EStG ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an einem selbst genutzten eigenen Gebäude. Sie zieht die Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt über drei Jahre. Voraussetzung ist ein Gebäude, das bei der Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, sowie eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs.

So verteilt sich die Ermäßigung über drei Jahre

In dem Jahr, in dem die Handwerksarbeiten abgeschlossen werden, und im Jahr danach mindert sich die Einkommensteuer um je 7 Prozent der Aufwendungen, gedeckelt auf je 14.000 Euro. Im dritten Jahr sinkt der Satz auf 6 Prozent, gedeckelt auf 12.000 Euro. Je Objekt ist die Ermäßigung insgesamt auf 40.000 Euro begrenzt. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei der Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre ist und selbst bewohnt wird — vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien fallen nicht darunter.

Bescheinigung vom Fachbetrieb ist Pflicht

Ohne Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Dazu kommen eine Rechnung in deutscher Sprache und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers; Barzahlung schließt den Bonus aus. Bauherren sollten die Bescheinigung vor Abschluss der Arbeiten mit dem Betrieb klären, damit sie mit der Steuererklärung vorliegt.

Die Steuerermäßigung entfällt, wenn für dieselbe Maßnahme bereits § 35a EStG, § 10f EStG oder eine öffentliche Förderung mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss genutzt wird. Wer zwischen Zuschuss und Steuerbonus wählt, sollte vorab durchrechnen, welche Variante bei den eigenen Einkommensverhältnissen mehr bringt; bei Unsicherheit hilft ein Steuerberater oder die Verbraucherzentrale.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • § 35c EStG – § 35c Abs. 1 EStG, § 35c Abs. 4 EStG, § 35c Abs. 3 EStG

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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