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Handwerk-Lexikon

KfW-Förderung

Auch: KfW-Zuschuss · KfW-Kredit

KfW-Förderung bezeichnet Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau für energetische Sanierung, altersgerechten Umbau und energieeffizientes Bauen. Bauherren und Eigentümer beantragen sie, bevor sie einen Handwerksbetrieb beauftragen, da eine Bewilligung nach Auftragsvergabe nicht mehr möglich ist. Für die Förderung ist zusätzlich ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, der die Maßnahme plant und bestätigt.

Antrag vor Auftrag: Energieeffizienz-Experte einbinden

Für viele KfW-Programme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Er plant die Maßnahme, prüft die Angebote der Handwerksbetriebe auf förderfähige Standards und bestätigt später gegenüber der KfW die fachgerechte Umsetzung. Wer einen passenden Experten sucht, findet ihn über die Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Ohne diese Bestätigung zahlt die KfW den Zuschuss nicht aus und der zinsverbilligte Kredit wird nicht freigegeben. Bauherren sollten den Experten deshalb einschalten, bevor sie mit einem Betrieb einen Vertrag schließen, und mit ihm klären, welche Unterlagen der Handwerksbetrieb für den Antrag liefern muss.

KfW-Förderung oder Steuerbonus – nicht beides

Wer eine energetische Sanierung über die KfW fördern lässt, kann für dieselbe Maßnahme keinen zusätzlichen Steuerbonus für die Sanierung geltend machen. Die Steuerermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 3 EStG).

Bauherren entscheiden sich deshalb vor Beauftragung des Betriebs für einen der beiden Wege und legen dies später in der Steuererklärung entsprechend offen. Bei Unsicherheit, welche Variante im Einzelfall günstiger ist, hilft ein Steuerberater oder die Verbraucherzentrale weiter.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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