Auch: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechengrundlage für Honorare von Architekten und Ingenieuren, keine verbindliche Preisliste mehr. Sie regelt, wie sich das Honorar aus Leistungsphasen und Prozentsätzen zusammensetzt, wenn Auftraggeber und Planer eine Honorarvereinbarung in Textform treffen. Fehlt eine solche Vereinbarung zur Höhe, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz nach § 7 Abs. 1 HOAI.
Was im Planerangebot stehen muss
Ob ein Honorar angemessen ist, lässt sich nur beurteilen, wenn eine Vereinbarung vorliegt. Architekten und Ingenieure legen das Honorar in Textform fest; verzichten die Parteien auf eine Angabe zur Höhe, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz nach § 7 Abs. 1 HOAI. Ist der Auftraggeber Verbraucher, muss der Planer ihn vor der verbindlichen Vertragserklärung in Textform darauf hinweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die Tafelwerte vereinbart werden kann (§ 7 Abs. 2 HOAI). Bauherren sollten diesen Hinweis einfordern und das Angebot schriftlich festhalten lassen, bevor sie unterschreiben.
Leistungsphasen: welche Leistung beauftragt wird
Die HOAI unterteilt das Leistungsbild Gebäude und Innenräume in neun Leistungsphasen, die jeweils mit einem Prozentsatz des Honorars bewertet werden (§ 34 Abs. 3 HOAI). Die erste Phase, die Grundlagenermittlung, macht beispielsweise 2 Prozent des Honorars aus (§ 34 Abs. 3 HOAI). Wer nicht alle Phasen beauftragt, etwa weil ein Generalunternehmer oder eine Hausbaufirma einen Teil der Planung übernimmt, sollte im Vertrag genau festhalten, welche Phasen der Planer liefert und welche nicht. Davon hängt ab, welcher Anteil des Honorars tatsächlich geschuldet ist.
Kosten für Bauleitung und Baubegleitung
Für die Begleitung des Baus eines Ein- oder Zweifamilienhauses liegen die Richtwerte bei 3.000 bis 8.000 Euro netto pauschal. Wird die Bauleitung oder Bauüberwachung nach Stunden abgerechnet, liegen die Richtwerte bei 70 bis 120 Euro netto je Stunde. Beide Angaben sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Honorarvereinbarung nach § 7 Abs. 1 HOAI. Bei Unklarheiten zum Honorar hilft eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Typische Kosten
| Baubegleitung Eigenheim pauschalnetto, Ein- oder Zweifamilienhaus | 3.000–8.000 €pauschal |
|---|---|
| Bauleitung/Bauüberwachung je Stundenetto, Richtwert 2026 | 70–120 €je Stunde |
Richtwerte, kein verbindliches Angebot. Quelle: handwerk.cloud — Bauleitung Kosten 2026 (Stand: 11. Februar 2026); handwerk.cloud — Bauleitung Kosten 2026 (Stand: 11. Februar 2026)
Rechtsgrundlagen und Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.