Auch: Bauleitung
Bauleiter ist die Person, die den Ablauf auf der Baustelle organisiert, Gewerke koordiniert, Termine überwacht und die Bauausführung kontrolliert. Die Bauleitung sorgt dafür, dass Planung und tatsächlicher Bau zusammenpassen, meldet Abweichungen und nimmt Leistungen der beteiligten Handwerksbetriebe ab. Wer die Rolle ausfüllt, hängt vom Bauvertrag ab: ein Architekt, ein Ingenieur oder ein Mitarbeiter des Bauunternehmens.
Wessen Interessen die Bauleitung vertritt
Beauftragt ein Bauherr ein Generalunternehmen oder eine Hausbaufirma, stellt dieser Betrieb meist auch die Bauleitung. Diese Person ist Angestellte oder Beauftragte des Bauunternehmens und damit dessen Interessen verpflichtet, nicht denen des Bauherrn. Sie plant den Bauablauf so, dass er für den eigenen Betrieb funktioniert, und meldet Probleme aus dessen Sicht. Ein Bauherr, der glaubt, mit der Bauleitung einen neutralen Ansprechpartner für seine eigenen Anliegen zu haben, verkennt diese Rollenverteilung schnell.
Wer eine unabhängige Kontrolle will, muss sie getrennt beauftragen, etwa über einen eigenen Architekten oder eine externe Bauleitung, die ausschließlich für den Bauherrn arbeitet. Nur so prüft jemand die Ausführung, ohne gleichzeitig für den ausführenden Betrieb tätig zu sein.
Wann der Bauherr selbst aktiv werden sollte
Bei Streit über Mängel, Bauzeitenplan oder Zusatzleistungen ist die Bauleitung des Bauunternehmens der erste Ansprechpartner, aber kein Ersatz für eigene Prüfung. Bauherren sollten Absprachen mit der Bauleitung schriftlich festhalten, etwa im Bautagebuch, und bei der Abnahme genau hinsehen oder eine sachkundige Begleitung hinzuziehen. Zeigen sich Unstimmigkeiten, die die Bauleitung nicht klärt oder erkennbar zugunsten des eigenen Betriebs auslegt, hilft der Gang zu einem Fachanwalt für Baurecht oder zur Verbraucherzentrale weiter.