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Handwerk-Lexikon

Bauantrag

Auch: Bauvorlagen

Der Bauantrag ist der förmliche Antrag, mit dem Bauherren bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung für ein Bauvorhaben beantragen. In Bayern bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit die Bauordnung nichts anderes bestimmt (Art. 55 Abs. 1 BayBO). Dem Antrag liegen die sogenannten Bauvorlagen bei: Pläne, Beschreibungen und Nachweise, die das Vorhaben für die Behörde nachvollziehbar darstellen.

Antragstellung und Bauvorlagen

Bauherren reichen den Bauantrag in der Regel über einen bauvorlageberechtigten Planer oder Architekten ein, da die Bauvorlagen fachlich erstellt und unterschrieben werden müssen. Dazu gehören üblicherweise Lagepläne, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung und statische Nachweise, mit denen die Behörde prüft, ob das Vorhaben den Vorschriften entspricht. Der Bauantrag ist von der Baugenehmigung zu unterscheiden: Der Antrag ist die Eingabe bei der Behörde, die Baugenehmigung deren positive Entscheidung darüber.

In Bayern greift die Genehmigungspflicht für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen nach Art. 55 Abs. 1 BayBO, soweit die Bauordnung keine Ausnahme vorsieht. Bauherren sollten vor Beauftragung klären, wer die Bauvorlagen erstellt und ob das geplante Vorhaben, etwa eine Dachgaube oder ein Wintergarten, überhaupt genehmigungspflichtig ist. Bauunternehmen, Hausbaufirmen oder Generalunternehmer beginnen mit den eigentlichen Bauarbeiten üblicherweise erst nach erteilter Genehmigung.

Anzeigen von Baubeginn und Bauende

Mit der erteilten Genehmigung ist der Bauantrag nicht abgeschlossen. Nach Art. 78 Abs. 1 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr Beginn und Ende bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden. Ist eine solche Anzeige gefordert, darf erst mit Zustimmung der Behörde weitergebaut werden.

Für Bauherren bedeutet das: Auch nach dem Bauantrag lohnt sich die Nachfrage beim ausführenden Betrieb, welche Anzeigen für einzelne Bauabschnitte konkret nötig sind, um einen Baustopp zu vermeiden. Bei Unklarheiten über den Ablauf oder Streit mit der Behörde hilft der zuständige Statiker oder Planer bei technischen Fragen, bei rechtlichen Fragen ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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