Auch: Meisterprüfung · Bachelor Professional
Der Meisterbrief ist die Urkunde über die bestandene Meisterprüfung in einem Handwerk. Wer ihn besitzt, wird in die Handwerksrolle eingetragen und darf einen zulassungspflichtigen Betrieb selbstständig führen, etwa als Elektriker, Dachdecker oder Sanitärinstallateur. Für Bauherren ist er ein deutliches Qualitätssignal. Er ist aber nicht der einzige Nachweis dafür, dass ein Betrieb sein Handwerk ausüben darf.
Meister und Bachelor Professional: wer den Titel führen darf
Die Bezeichnung Meister in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk darf nach § 51 Abs. 1 HwO nur führen, wer für genau dieses Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Wer den Titel führen darf, kann nach § 51 Abs. 2 HwO zusätzlich die Bezeichnung Bachelor Professional mit Angabe des Handwerks verwenden. Beide Titel stehen für dieselbe Qualifikation.
Achten Sie auf das genannte Handwerk. Ein Dachdeckermeister ist kein Elektromeister, und ein Schild mit der Aufschrift Meisterbetrieb verrät noch nicht, welcher Meister für Ihr Gewerk verantwortlich ist.
Andere Wege in die Handwerksrolle
Nach § 7 Abs. 1a HwO wird eingetragen, wer im betriebenen oder einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Das ist der klassische Weg, aber nicht der einzige. Ingenieure und Absolventen technischer Hochschulen sowie staatlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen für Technik werden nach § 7 Abs. 2 HwO mit dem Handwerk eingetragen, das ihrem Schwerpunkt entspricht. Gesellen erhalten nach § 7b Abs. 1 HwO eine Ausübungsberechtigung, wenn sie insgesamt sechs Jahre im Handwerk gearbeitet haben, davon vier Jahre in leitender Stellung. Für einige Handwerke gilt diese Regel nicht.
Was Sie bei der Auswahl eines Betriebs prüfen sollten
Ein fehlender Meistertitel schließt einen Betrieb also nicht aus. Wichtiger ist, dass er für Ihr Gewerk in der Handwerksrolle eingetragen ist, denn nur dann darf er ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag erteilen. Die zuständige Handwerkskammer kann die Eintragung bestätigen.
Umgekehrt garantiert auch ein Meisterbrief keine mangelfreie Arbeit. Referenzen, ein nachvollziehbares Angebot und klare Absprachen zu Leistung und Termin bleiben genauso wichtig. Bei Streit über Mängel helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt weiter.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 7 HwO – § 7 Abs. 1a HwO, § 7 Abs. 2 HwO
- § 51 HwO – § 51 Abs. 1 HwO, § 51 Abs. 2 HwO
- § 7b HwO – § 7b Abs. 1 HwO
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.