Profimap
Handwerk-Lexikon

Bauleistungsversicherung

Auch: Bauwesenversicherung

Die Bauleistungsversicherung ist eine Versicherung, die Schäden an einem Bauwerk während der Bauphase abdeckt, etwa durch Sturm, Unwetter, Diebstahl von bereits eingebautem Material oder unvorhergesehene Ausführungsfehler. Sie schützt den Rohbau und die bereits erbrachten Leistungen bis zur Abnahme und ersetzt keine Haftpflichtversicherung für Schäden an Personen oder fremdem Eigentum.

Was am Rohbau versichert ist und was nicht

Versichert sind in der Regel Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung der Baugrube, Vandalismus und Diebstahl von Bauteilen, die schon fest mit dem Bauwerk verbunden sind, etwa Fenster, Heizungsrohre oder Elektroleitungen. Auch Schäden durch Bedienungsfehler auf der Baustelle fallen häufig darunter. Ausgeschlossen sind meist die Mängel selbst: Wenn ein Gewerk fehlerhaft arbeitet, muss der ausführende Betrieb nachbessern, die Versicherung ersetzt nur den Folgeschaden an bereits fertiggestellten Teilen. Werkzeuge, Baugeräte und Baustelleneinrichtung der beteiligten Firmen sind ebenfalls nicht erfasst, dafür gibt es die Maschinenversicherung der jeweiligen Betriebe.

Für Bauherren zählt vor allem, dass der Versicherungsschutz tatsächlich bis zur Abnahme reicht und alle am Bau beteiligten Gewerke einschließt, auch Subunternehmer. Vor Baustart lohnt sich ein Blick in den Versicherungsschein statt auf die bloße Zusage des Baubetriebs. Fehlt der Schutz, oder entstehen Lücken zwischen zwei Policen, zahlt im Schadensfall niemand, und der Streit darüber, wer verantwortlich war, verzögert die Baustelle zusätzlich.

Wer die Versicherung abschließt, wenn mehrere Betriebe bauen

Beauftragt ein Bauherr einen Generalunternehmer, schließt dieser die Bauleistungsversicherung meist selbst ab und deckt damit automatisch auch seine Nachunternehmer mit. Vergibt der Bauherr die Gewerke dagegen einzeln an verschiedene Betriebe, trägt er diese Aufgabe meist selbst, denn kein einzelner Handwerksbetrieb haftet automatisch für die Leistungen der anderen. Wer die Versicherung abschließt und für welchen Zeitraum, sollte im Bauvertrag stehen und sich am Bauzeitenplan orientieren, damit kein Bauabschnitt ungeschützt bleibt.

Von der Bauleistungsversicherung zu unterscheiden ist die Bauherrenhaftpflicht: Sie springt ein, wenn durch die Baustelle Dritte zu Schaden kommen, etwa Passanten oder Nachbargrundstücke, nicht aber, wenn der Rohbau selbst beschädigt wird. Bei Unklarheiten über Zuständigkeit oder im Streitfall hilft ein Blick in den Bauvertrag, sonst die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Baurecht.

Alle Begriffe im Handwerk-Lexikon