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Handwerk-Lexikon

Bauherrenhaftpflicht

Auch: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflicht ist eine Versicherung, die die gesetzliche Haftung des Bauherrn für Personen- und Sachschäden rund um die Baustelle abdeckt. Wer ein Grundstück bebaut oder umbaut, haftet gegenüber Dritten auch dann, wenn Handwerker, Gerüstbauer oder andere Firmen dort arbeiten. Stürzt ein Passant über liegen gelassenes Material, oder löst sich ein Bauteil vom Gerüst und verletzt jemanden, steht zuerst der Bauherr in der Verantwortung – nicht automatisch der ausführende Betrieb.

Gesetzliche Grundlage der Haftung

Die Haftung des Bauherrn stützt sich auf zwei Normen. Nach § 823 Abs. 1 BGB muss jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, den entstehenden Schaden ersetzen. Das gilt für den Bauherrn als Veranlasser der Baumaßnahme, selbst wenn Handwerker oder Subunternehmer die eigentliche Arbeit ausführen.

Eine zweite Grundlage ist § 836 Abs. 1 BGB: Stürzt ein Gebäude ein oder lösen sich Teile davon und verletzt das einen Menschen oder beschädigt eine Sache, haftet der Besitzer des Grundstücks, wenn die Ursache eine fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung ist. Diese Haftung entfällt, wenn der Bauherr zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat – etwa durch Absperrungen, Beschilderung oder eine fachgerecht gesicherte Baustelle.

Was das für die Baustelle bedeutet

Als Bauherr können Sie nicht darauf vertrauen, dass allein der beauftragte Betrieb haftet. Verletzt sich ein Nachbar, ein Lieferant oder ein Passant auf Ihrem Grundstück, richtet sich der Anspruch zuerst gegen den Besitzer des Grundstücks – bei einem Neubau oder einer Sanierung sind Sie das in aller Regel selbst. Eine Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Kosten der Schadensregulierung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wichtig ist, die Baustelle erkennbar sorgfältig zu sichern, wie es § 836 Abs. 1 BGB für die Haftungsbefreiung voraussetzt: Absperrung, Beleuchtung, ein gesichertes Gerüst, Hinweisschilder für Passanten. Versäumen Sie das, riskieren Sie die Haftung selbst und zusätzlich eine Kürzung der Versicherungsleistung bei grober Verletzung der Sorgfaltspflicht. Bei Unsicherheiten zur Deckung oder im Streitfall hilft der Rat einer Verbraucherzentrale oder eines Fachanwalts für Baurecht.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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