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Handwerk-Lexikon

Baugenehmigung

Auch: Bauantrag

Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder anders zu nutzen. Beantragt wird sie mit dem Bauantrag. Welche Vorhaben eine Genehmigung brauchen und welche nicht, regelt in Deutschland die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Für Ihren Auftrag heißt das: Ohne geklärte Genehmigungslage sollte kein Betrieb mit den Arbeiten beginnen.

Wann in Bayern eine Genehmigung nötig ist

Nach Art. 55 Abs. 1 BayBO brauchen in Bayern die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen eine Baugenehmigung, soweit die Bauordnung nichts anderes bestimmt. Die Genehmigungspflicht ist damit die Regel. Ausnahmen müssen ausdrücklich im Gesetz stehen. Auch eine geänderte Nutzung kann genehmigungspflichtig sein, etwa wenn aus einem Lager oder einer Werkstatt Wohnraum werden soll.

Die Behörde muss die Genehmigung erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind (Art. 68 Abs. 1 BayBO). Ein vollständiger und sauber vorbereiteter Bauantrag ist deshalb die beste Grundlage für eine zügige Entscheidung.

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Viele kleinere Vorhaben sind genehmigungsfrei. Art. 55 Abs. 2 BayBO stellt aber klar, dass auch sie die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten müssen. Dazu zählen zum Beispiel Abstandsflächen, Brandschutz, Vorgaben aus dem Bebauungsplan oder der Denkmalschutz. Vorab prüft das niemand, die Verantwortung liegt beim Bauherrn. Fällt ein Verstoß später auf, drohen Rückbau oder ein Nutzungsverbot, und das wird teuer.

Klären Sie vor der Beauftragung schriftlich, wer die Genehmigungslage prüft und wer den Bauantrag vorbereitet. Bei Hausbaufirmen und Generalunternehmern gehört das häufig zum Leistungsumfang, verlassen Sie sich aber nicht darauf, sondern halten Sie es im Vertrag fest. Lassen Sie erst beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt oder die Genehmigungsfreiheit geklärt ist. In anderen Bundesländern gelten eigene Bauordnungen. Bei Unklarheit hilft die örtliche Bauaufsichtsbehörde, bei Streit ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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