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Perimeterdämmung

Perimeterdämmung ist die Wärmedämmung auf der Außenseite erdberührter Bauteile, also an Kellerwänden und unter der Bodenplatte. Die Platten liegen direkt im Erdreich. Deshalb müssen sie Feuchte, Erddruck und je nach Baugrund auch drückendes Wasser aushalten. Verwendet werden druckfeste Dämmstoffe, die kaum Wasser aufnehmen, etwa extrudiertes Polystyrol oder Schaumglas. Außerdem schützt die Dämmung die darunterliegende Abdichtung vor Schäden beim Verfüllen der Baugrube.

Kellerabdichtung und Dämmung in einem Arbeitsgang

Wird der Keller ohnehin freigelegt, etwa für eine neue Abdichtung oder eine Drainage, sollten Sie die Perimeterdämmung gleich mit einplanen. Das Ausschachten ist oft der größte Aufwand. Die Baugrube ein zweites Mal zu öffnen, kostet meist deutlich mehr als die Dämmplatten selbst. Die Reihenfolge an der Wand ist klar: Zuerst kommt die Abdichtung, darauf werden die Platten verklebt, danach folgen bei Bedarf eine Schutz- oder Dränschicht und die Verfüllung. Maßnahmen auf der Innenseite wie eine Dichtschlämme oder eine nachträgliche Horizontalsperre ersetzen die Außendämmung nicht. Sie lösen andere Probleme.

Unter der Bodenplatte lässt sich eine Perimeterdämmung praktisch nur im Neubau einbauen. Im Bestand bleiben meist nur die Wände von außen oder eine Dämmung der Kellerdecke.

Anforderungen nach GModG und Förderung

Nach § 36 GModG dürfen Außenbauteile, die im Bestand erneuert, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, die Höchstwerte aus Anlage 7 GModG nicht überschreiten. Für Wände und Decken gegen Erdreich liegt dieser Höchstwert bei einem U-Wert von 0,30 W/(m²K). Das gilt auch dann, wenn außen nur Feuchtigkeitssperren, Drainagen oder Bekleidungen angebracht oder erneuert werden. Eine neue Kellerabdichtung kann also eine Dämmpflicht auslösen. Klären Sie das mit dem Betrieb oder einem Energieberater, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Lassen Sie sich im Angebot Dämmstoff, Plattendicke und den berechneten U-Wert nennen. Fragen Sie außerdem, ob der Dämmstoff für Grundwasser oder drückendes Wasser zugelassen ist. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Grundfördersatz der BAFA 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Prüfen Sie die aktuellen Förderbedingungen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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