Auch: Gesellenprüfung
Der Gesellenbrief ist das Zeugnis über die bestandene Gesellenprüfung am Ende einer Handwerksausbildung. Er bestätigt, dass jemand in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks geprüft wurde und die Grundlagen des Berufs beherrscht.
Was der Gesellenbrief über die Person aussagt
Der Gesellenbrief zeigt, dass jemand eine geregelte Ausbildung durchlaufen und eine Prüfung bestanden hat. Über die Gesellenprüfung ist dem Prüfling ein Zeugnis auszustellen, das die fachliche Grundausbildung belegt. Wer auf der Baustelle als Geselle arbeitet, hat diese Prüfung nachweislich abgelegt, auch wenn er noch keinen Meistertitel führt.
Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden. Ein Gesellenbrief sagt deshalb nur, dass die Prüfung irgendwann bestanden wurde, nicht wie viele Berufsjahre seitdem vergangen sind. Für die Einschätzung von Berufserfahrung lohnt sich bei Malern, Fliesenlegern oder Elektrikern deshalb die Nachfrage nach der Zeit seit dem Abschluss.
Warum das für Auftraggeber relevant ist
Gesellen sind über ihren Betrieb an die Handwerkskammer angebunden: Zur Kammer gehören die Inhaber von Handwerksbetrieben und handwerksähnlichen Gewerben ihres Bezirks sowie ihre Gesellen, andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und Lehrlinge. Das bedeutet, dass ein Betrieb mit Gesellen in der Regel in die handwerkliche Selbstverwaltung eingebunden ist.
Für einen Auftrag heißt der Gesellenbrief einer ausführenden Person nicht automatisch, dass der Betrieb selbst die Meisterpflicht erfüllt oder in die Handwerksrolle eingetragen ist. Wer das prüfen will, fragt direkt nach dem Meisterbrief des Betriebsinhabers oder nach einer Ausnahmebewilligung wie der Altgesellenregelung. Bei Unsicherheiten über die Qualifikation eines Betriebs hilft die zuständige Handwerkskammer weiter.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.