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Handwerk-Lexikon

Legionellenprüfung

Auch: Legionellen · Trinkwasseruntersuchung

Die Legionellenprüfung ist eine Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen: Bakterien, die sich in warmem Wasser vermehren und beim Einatmen feiner Tröpfchen gefährlich werden können. Pflicht ist sie nur für bestimmte Anlagen. Entscheidend sind die Größe der Warmwasserbereitung, ob es Duschen gibt und ob das Wasser an andere abgegeben wird. Privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser fallen nicht darunter.

Wer untersuchen lassen muss

Nach § 31 Abs. 1 TrinkwV trifft die Pflicht den Betreiber einer Trinkwasseranlage, die eine Warmwasser-Großanlage und Duschen hat und deren Wasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird. Als Großanlage gilt ein Speicher- oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern. Dasselbe gilt, wenn eine Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter fasst.

Für Vermieter ist ein Punkt wichtig: Nach § 2 TrinkwV zählt die Bereitstellung von Trinkwasser bei einer Vermietung als gewerbliche Tätigkeit. Ein Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung kann also schnell unter die Pflicht fallen. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausdrücklich ausgenommen, auch wenn dort ein großer Speicher steht.

Prüfintervall und was bei einem Befund folgt

Bei gewerblicher Abgabe muss mindestens alle drei Jahre untersucht werden, so steht es in § 31 Abs. 2 TrinkwV. Die Proben nimmt in der Regel ein zugelassenes Labor an festgelegten Stellen im Leitungsnetz. Eigentümer sollten die Termine selbst im Blick behalten und die Ergebnisse aufbewahren.

Ist das Ergebnis auffällig, prüft ein Sanitär- oder SHK-Betrieb die Ursache. Häufig sind es zu niedrige Warmwassertemperaturen, selten genutzte Leitungen oder schlecht durchströmte Stränge. Teuer wird es, wenn nur desinfiziert und die Ursache nicht behoben wird: Dann kehrt das Problem meist zurück. Mieter können beim Vermieter nachfragen, ob die Untersuchung stattgefunden hat. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage unter die Pflicht fällt, klärt das der Installationsbetrieb, das Gesundheitsamt oder die Verbraucherzentrale.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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