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Handwerk-Lexikon

Warmwasserspeicher

Auch: Trinkwassererwärmer

Ein Warmwasserspeicher ist ein Behälter, der Trinkwasser erwärmt und bis zum Verbrauch bereithält, auch Trinkwassererwärmer genannt. Anders als ein Pufferspeicher lagert er kein Heizwasser, sondern das Wasser, das später aus Dusche und Wasserhahn kommt. Größe, Speichertemperatur und die Dämmung der Leitungen bestimmen, wie hoch das Risiko für Legionellen ausfällt und wie viel Wärme auf dem Weg zur Entnahmestelle verloren geht.

Großanlage nach Trinkwasserverordnung

Ein Warmwasserspeicher gilt als Großanlage, wenn er mehr als 400 Liter fasst oder wenn zwischen Erwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser in der Leitung stehen (§ 31 Abs. 1 TrinkwV). Das betrifft vor allem Mehrfamilienhäuser, aber auch größere Einfamilienhäuser mit langen Leitungswegen oder Zirkulation.

Bei einer Großanlage lohnt sich vor der Beauftragung die Frage nach Speichergröße und Leitungslänge, denn beides entscheidet über Betreiberpflichten wie die Legionellenprüfung. Wer neu baut oder saniert, sollte den SHK-Betrieb nach der geplanten Auslegung fragen und klären, ob eine kleinere oder dezentrale Lösung die Einstufung als Großanlage vermeidet.

Leitungsdämmung bei Neubau oder Austausch

Werden Warmwasserleitungen und Armaturen erstmals eingebaut oder ersetzt, muss die Wärmeabgabe der Rohre nach Anlage 8 GModG begrenzt werden (§ 69 Abs. 1 GModG). Das gilt auch für die Leitungen vom Warmwasserspeicher zu Dusche und Waschbecken, nicht nur für den Speicher selbst.

Für Bauherren heißt das: Beim Austausch eines Speichers oder bei neuen Leitungen gehört die Rohrdämmung zur Pflichtleistung, keine Zusatzoption. Ein Angebot ohne Angabe zur Dämmung sollte nachgefragt werden, denn eine fehlende Dämmung verstößt gegen die Vorgabe und lässt unnötig Wärme entweichen, die sich in der Heizkostenabrechnung bemerkbar macht.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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