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Handwerk-Lexikon

Kleinunternehmerregelung

Auch: Kleinunternehmer · Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung im Umsatzsteuerrecht, nach der kleine Betriebe keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen und abführen müssen. Stellt ein Handwerksbetrieb eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus, ist das kein Warnzeichen für Schwarzarbeit, sondern meist diese Regelung. Der ausgewiesene Betrag ist dann bereits der Endpreis und lässt sich nicht direkt mit einem Bruttopreis eines umsatzsteuerpflichtigen Betriebs vergleichen.

Wann ein Betrieb Kleinunternehmer ist

Die Steuerbefreiung gilt, wenn der Gesamtumsatz des Betriebs im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt (§ 19 Abs. 1 UStG). Das betrifft vor allem kleine Betriebe wie Allround-Handwerker, Hausmeisterservices oder Maler mit wenigen Mitarbeitern. Für Bauherren ändert sich dadurch nichts an Qualität oder Gewährleistung des Auftrags – die Regelung betrifft nur die steuerliche Behandlung der Rechnung.

Ein Betrieb kann freiwillig auf die Steuerbefreiung verzichten und reguläre Umsatzsteuer ausweisen; dieser Verzicht ist unwiderruflich und bindet den Betrieb mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Wer häufiger mit größeren gewerblichen Auftraggebern arbeitet, entscheidet sich deshalb oft bewusst für die reguläre Besteuerung, auch wenn er die Umsatzgrenzen einhalten würde.

Was das für den Steuerbonus bedeutet

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG setzt eine Rechnung voraus und verlangt, dass die Zahlung auf das Konto des Betriebs erfolgt, nicht bar (§ 35a Abs. 5 EStG). Das gilt unabhängig davon, ob der Betrieb Kleinunternehmer ist oder nicht: Auch eine Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erfüllt diese Voraussetzung, solange sie den Rechnungsbetrag und die Leistung nennt.

Begünstigt sind dabei ohnehin nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten (§ 35a Abs. 5 EStG) – diese Trennung muss die Rechnung unabhängig von der Kleinunternehmerregelung ausweisen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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