Auch: Handwerksinnung · Innungsbetrieb
Eine Innung ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Handwerksbetrieben desselben Handwerks in einem Bezirk, etwa der Dachdecker oder Elektriker einer Region. Nach § 52 Abs. 1 HwO fördert sie die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder, besonders durch den Abschluss von Tarifverträgen. Ein Betrieb, der Mitglied ist, nennt sich Innungsbetrieb. Verwechseln sollten Sie die Innung nicht mit der Handwerkskammer.
Innung und Handwerkskammer: freiwillig gegen Pflicht
Zur Handwerkskammer gehören nach § 90 Abs. 2 HwO die Inhaber von Handwerksbetrieben und handwerksähnlichen Gewerben im Kammerbezirk, dazu Gesellen, Lehrlinge und weitere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Kammer führt auch die Handwerksrolle, das Verzeichnis der eingetragenen Betriebe. Wer ein Handwerk selbstständig betreibt, kommt an der Kammer also nicht vorbei.
Bei der Innung ist das anders, dort ist die Mitgliedschaft freiwillig. Nach § 58 HwO kann jeder Inhaber eines Betriebs des betreffenden Handwerks Mitglied werden. Erfüllt er die Voraussetzungen, darf die Innung ihn nicht ablehnen. Eine besondere Auslese steckt hinter der Mitgliedschaft also nicht. Ein Betrieb ohne Innung arbeitet deshalb nicht automatisch schlechter.
Was ein Innungsbetrieb Ihnen verrät und was nicht
Ein Innungsbetrieb ist in das Netzwerk seines Gewerks eingebunden. Innungen organisieren oft Weiterbildungen, informieren ihre Mitglieder über neue Regeln und Techniken und nehmen häufig Gesellenprüfungen ab. Viele Innungen oder Kammern unterhalten außerdem eine Schlichtungsstelle, an die sich Kunden bei Streit mit einem Betrieb wenden können. Wenn es Ärger gibt, lohnt sich eine Nachfrage dort, bevor Sie teure Schritte einleiten.
Keine Auskunft gibt das Innungszeichen über den Meistertitel, und es garantiert weder saubere Arbeit noch faire Preise. Welche Qualifikation hinter einem Betrieb steht, zeigt die Eintragung in der Handwerksrolle. Die Handwerkskammer gibt dazu Auskunft. Holen Sie mehrere Angebote ein, lassen Sie sich Referenzen zeigen und halten Sie Leistung, Termine und Gewährleistung schriftlich fest. Kommt es zu einem ernsthaften Streit, helfen die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt weiter.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.