Auch: Gaube
Eine Dachgaube ist ein aufrecht aus der Dachschräge herausgebauter Fensteraufbau, der im Dachgeschoss zusätzliche Kopfhöhe, Nutzfläche und Tageslicht schafft. Sie unterscheidet sich vom Dachflächenfenster durch die senkrechte Wand und das eigene kleine Dach, etwa als Schleppgaube, Satteldachgaube oder Trapezgaube. Der Einbau verändert Statik und Erscheinungsbild des Hauses und gilt baurechtlich meist als genehmigungspflichtiges Vorhaben, nicht als einfache Reparatur.
Bauantrag und Statik prüfen
In Bayern bedürfen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit die Bauordnung nichts anderes bestimmt (Art. 55 Abs. 1 BayBO); eine Dachgaube fällt regelmäßig darunter, weil sie die Kubatur und die Fassade des Hauses verändert. Bauordnungsrecht ist Landesrecht, andere Bundesländer regeln Genehmigungspflicht und Ausnahmen unterschiedlich. Vor der Planung klärt der Bauherr das mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder einem Architekten.
Der Einbau braucht eine statische Prüfung, weil die Gaube die Lastabtragung der Dachkonstruktion verändert und zusätzliche Sparren, Wechsel oder Stützen nötig macht. Ein Statiker klärt vorab, ob die vorhandene Dachkonstruktion die neue Öffnung trägt, bevor Zimmerer und Dachdecker mit dem Bau beginnen.
Welche Gewerke zusammenarbeiten
Der Zimmerer errichtet die Holzkonstruktion der Gaubenwände und des Gaubendachs, der Dachdecker schließt die Anschlüsse zur bestehenden Dachfläche wasserdicht an, und ein Fachbetrieb für Dachfenster setzt die Fensterelemente ein. Fällt der Einbau mit einer Dachsanierung oder einer Zwischensparrendämmung zusammen, lohnt sich ein gemeinsamer Bauzeitplan aller Gewerke, damit die Dachhaut nicht mehrfach geöffnet wird.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Art. 55 BayBO – Art. 55 Abs. 1 BayBO
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.