Auch: WRG
Wärmerückgewinnung bezeichnet die Technik, mit der eine Lüftungsanlage die Wärme der Abluft auf die kühlere Zuluft überträgt, bevor die Abluft nach außen entweicht. So sinkt der Heizbedarf einer kontrollierten Wohnraumlüftung deutlich, weil die einströmende Luft nicht komplett kalt ist. Beim Einbau oder bei der Erneuerung einer raumlufttechnischen Anlage schreibt das Gesetz die Einrichtung in vielen Fällen vor, mit klaren Ausnahmen.
Wann die Pflicht zur Wärmerückgewinnung greift
Wird eine raumlufttechnische Anlage neu eingebaut oder ihr Zentralgerät erneuert, muss sie nach § 68 GModG eine Einrichtung zur Wärmerückgewinnung haben. Ausnahmen gelten, wenn sich die zurückgewonnene Wärme nicht nutzen lässt oder wenn Zu- und Abluftsystem räumlich vollständig getrennt sind. Bauherren sollten beim Angebot des SHK-Betriebs oder Klimatechnikers prüfen, ob eine dieser Ausnahmen wirklich vorliegt, statt sie ungeprüft zu übernehmen.
Die Pflicht lässt sich nach § 43 GModG auch anders erfüllen, etwa mit einer Solarthermieanlage anstelle der Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Wer ohnehin eine kontrollierte Wohnraumlüftung einbaut, deckt damit meist beide Vorgaben mit einem Gerät ab.
Kosten für den Einbau
Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kostet im Einfamilienhaus als Richtwert etwa 8.000 bis 15.000 Euro pro Anlage inklusive Installation. Im Bestand liegt der Betrag häufig darüber, weil Leitungen und Öffnungen erst nachträglich eingebaut werden. Diese Zahlen sind Richtwerte; das tatsächliche Angebot hängt von Gebäude, Anlagentyp und Aufwand für die Kanalführung ab.
Typische Kosten
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen (Einfamilienhaus)inkl. Installation, im Bestand mehr | 8.000–15.000 €pro Anlage |
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Richtwerte, kein verbindliches Angebot. Quelle: Heizsparer — Kosten einer Wohnraumlüftung (Stand: 19. Juni 2026)
Rechtsgrundlagen und Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.