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Handwerk-Lexikon

Stromzählerwechsel

Auch: Zählerwechsel

Als Stromzählerwechsel bezeichnet man den Austausch eines Stromzählers gegen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem im Zählerschrank. Durchgeführt wird er vom Messstellenbetreiber, meist dem örtlichen Netzbetreiber; ein separat beauftragter Elektrobetrieb kommt ins Spiel, wenn der Zählerschrank selbst nicht mehr den Vorgaben entspricht oder zusätzliche Arbeiten nötig sind.

Wer den Zähler tauscht

Der Wechsel wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber veranlasst, das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Eigentümer müssen selbst nichts beauftragen, außer sie wünschen einen anderen Messstellenbetreiber. Wichtig ist freier Zugang zum Zählerschrank am vereinbarten Termin; ist niemand vor Ort oder der Schrank verschlossen, muss ein neuer Termin vereinbart werden.

Wann ein Elektrobetrieb nötig wird

Ein Elektrobetrieb wird gebraucht, wenn der Zählerschrank selbst nicht den technischen Anforderungen entspricht, etwa bei zu wenig Platz für die neue Messeinrichtung oder fehlender Absicherung; dann ist eine Erneuerung des Schranks vor dem Zählerwechsel nötig. Auch wer die Elektroanlage erweitert oder ändert und dadurch mehr Leistung benötigt, muss das dem Netzbetreiber mitteilen [§ 19 Abs. 2 NAV] — etwa beim Nachrüsten einer Wallbox oder größerer Verbraucher. Diese Meldung übernimmt meist der beauftragte Elektrobetrieb.

Frist für moderne Messeinrichtungen

Wo kein intelligentes Messsystem vorgesehen ist, muss die Messstelle spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet sein [§ 29 Abs. 3 MsbG]. Bis dahin erfolgt der Wechsel schrittweise nach Vorgabe des Messstellenbetreibers; Eigentümer können den genauen Zeitpunkt für ihr Objekt beim zuständigen Netzbetreiber erfragen. Bei Unklarheiten zu Zuständigkeit hilft der Netzbetreiber oder ein Fachbetrieb weiter.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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