Auch: Intelligentes Messsystem
Smart Meter ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein intelligentes Messsystem, das den Stromverbrauch digital erfasst und die Daten über ein Kommunikationsmodul an den Netzbetreiber überträgt. Anders als der klassische Ferraris-Zähler besteht es aus moderner Messeinrichtung und Gateway und kann bei größeren Verbrauchern oder Solaranlagen zusätzlich eine Steuerungseinrichtung für Wallbox oder Wärmepumpe einschließen.
Wer ein intelligentes Messsystem bekommt
Der Einbau ist vorgesehen für Messstellen von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, soweit das wirtschaftlich vertretbar ist (§ 29 Abs. 1 MsbG). Ebenso betrifft es Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt, etwa größere Photovoltaikanlagen; hier gehört auch eine Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt zum Messsystem (§ 29 Abs. 1 MsbG).
Bauherren und Eigentümer, die eine größere PV-Anlage planen oder viel Strom verbrauchen, sollten beim Elektriker früh klären, ob diese Schwellen erreicht werden und welche Ausstattung am Zählerplatz dafür nötig ist.
Steuerbare Geräte wie Wallbox und Wärmepumpe
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallbox oder Wärmepumpe sieht das Gesetz Vereinbarungen über eine netzorientierte Steuerung durch den Netzbetreiber vor; im Gegenzug sinken die Netzentgelte (§ 14a EnWG). Wer eine solche Anlage anschließen lässt, sollte mit dem Fachbetrieb prüfen, ob das vorgesehene Messsystem diese Steuerung technisch unterstützt und wie sich das auf die laufenden Netzkosten auswirkt.
Der Zählerschrank braucht dafür ausreichend Platz für Messeinrichtung, Kommunikationsmodul und gegebenenfalls die separate Steuerungseinrichtung; das klärt der Elektriker vor dem Einbau. Bei Unsicherheiten zu Rechten und Pflichten hilft die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt weiter.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 29 MsbG – § 29 Abs. 1 MsbG
- § 14a EnWG
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.