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Handwerk-Lexikon

Sachkundenachweis

Auch: Sachkunde · Fachkundenachweis

Der Sachkundenachweis ist ein Beleg dafür, dass eine Person für eine bestimmte Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Er ergänzt oder ersetzt den Meisterbrief dort, wo einzelne Arbeiten zusätzliches Spezialwissen verlangen, etwa im Umgang mit Asbest oder bei Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen. Wer ihn vorlegen muss, hängt von der konkreten Arbeit ab, nicht vom Betrieb insgesamt.

Sachkunde bei Arbeiten mit Asbest

Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen erfordern Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519. Das betrifft vor allem Abrissunternehmen und Betriebe, die alte Dächer, Fassadenplatten oder Bodenbeläge entfernen, in denen Asbest verbaut sein kann.

Bauherren sollten sich die Sachkundebescheinigung nach TRGS 519 zeigen lassen, bevor der Betrieb mit dem Rückbau beginnt, und den Nachweis nicht mit dem allgemeinen Meisterbrief des Betriebs verwechseln.

Fachkunde bei Wartung und Instandhaltung

Für Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen gilt eine eigene Anforderung: Fachkundig ist nach § 60 Abs. 2 GModG, wer die dafür notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Das betrifft etwa Klimatechniker und Sanitärinstallateure, die an bestehenden Heizungs-, Lüftungs- oder Sanitäranlagen arbeiten statt neue zu bauen.

Bauherren können sich diesen Nachweis als Schulungsbescheinigung oder Herstellerzertifikat vorlegen lassen und bei Unklarheiten die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt fragen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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