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Handwerk-Lexikon

Marktstammdatenregister

Auch: MaStR

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register der Bundesnetzagentur, in dem Betreiber ihre Einheiten sowie EEG- und KWK-Anlagen registrieren müssen. Die Eintragung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Der Solarteur schließt die Anlage an, die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt aber Aufgabe des Betreibers selbst.

Eintragungspflicht und Frist für Betreiber

Wer eine Solaranlage oder eine EEG- beziehungsweise KWK-Anlage betreibt, muss sie im Marktstammdatenregister erfassen lassen (§ 5 Abs. 1 MaStRV). Die Frist dafür beträgt einen Monat ab der Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage, also in der Regel der Eigentümer, nicht der Betrieb, der sie installiert hat.

Nimmt ein Betreiber mehrere Solareinheiten gleichzeitig am selben Standort in Betrieb, gelten sie als eine Einheit und werden zusammen registriert (§ 5 Abs. 1 MaStRV). Das betrifft etwa eine Dachanlage mit mehreren Wechselrichtern oder Teilanlagen, die zum gleichen Zeitpunkt ans Netz gehen.

Was der Solarteur erledigt – und was nicht

Der Solarteur plant und installiert die Anlage und übernimmt häufig die technische Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Eintragung im Marktstammdatenregister ist damit nicht automatisch erledigt: Sie bleibt eine eigene Pflicht des Betreibers, unabhängig davon, wer die Anlage montiert hat. Klären Sie mit dem Betrieb ausdrücklich, ob die MaStR-Registrierung im Auftrag enthalten ist, und lassen Sie sich die durchgeführte Eintragung bestätigen.

Für manche Solargeräte darf der Netzbetreiber keine zusätzliche Meldung verlangen; die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister besteht trotzdem weiter (§ 8 Abs. 5a EEG 2023). Wer sich auf eine Bestätigung des Netzbetreibers verlässt, übersieht damit leicht die eigentliche Meldepflicht gegenüber der Bundesnetzagentur.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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