Auch: Sitzlift · Plattformlift
Ein Treppenlift, auch Sitzlift oder Plattformlift genannt, ist eine elektrisch betriebene Transporthilfe, die Personen mit eingeschränkter Mobilität auf einer Schiene entlang der Treppe befördert. Er kommt zum Einsatz, wenn Treppensteigen durch Alter, Krankheit oder Behinderung dauerhaft schwerfällt und ein Umzug oder barrierefreier Umbau nicht in Frage kommt. Vor dem Einbau entscheiden oft nicht technische Fragen, sondern der Zuschuss der Pflegekasse und die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft.
Zuschuss der Pflegekasse
Die Pflegekasse kann Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds zahlen, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Zuschuss ist je Maßnahme auf 4.180 Euro begrenzt. Leben mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung, liegt die Grenze für die gemeinsame Maßnahme bei 16.720 Euro.
Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft
Mieter können vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die der Barrierereduzierung dienen, sofern sie dem Vermieter zumutbar sind (§ 554 Abs. 1 BGB). In einer Eigentumswohnung kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 20 Abs. 2 WEG). Ohne diese Zustimmung lässt sich der Lift zwar einbauen, im Streitfall drohen aber Rückbau oder Kostenstreit; bei Unklarheit hilft ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale weiter.
Was der Umbau kostet
Ein Treppenlift ist in der Regel günstiger als ein kompletter barrierefreier Umbau einer Wohnung, für den Richtwerte von 15.000 bis 50.000 Euro pro Wohnung gelten. Diese Spanne betrifft den gesamten Umbau, nicht allein den Lift, und dient nur als grobe Orientierung. Ein verbindliches Angebot liefert erst der Fachbetrieb vor Ort, zum Beispiel ein Allround-Handwerker oder Tischler mit Erfahrung im Treppenbau.
Typische Kosten
| Barrierefreier Umbau einer Wohnungumfassender barrierefreier Umbau einer bestehenden Wohnung | 15.000–50.000 €pro Wohnung |
|---|
Richtwerte, kein verbindliches Angebot. Quelle: handwerksratgeber.de — Barrierefreies Wohnen: Planung, Umbau, Kosten, Fördermittel (Stand: 29. Januar 2026)
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 40 SGB XI – § 40 Abs. 4 SGB XI
- § 554 BGB – § 554 Abs. 1 BGB
- § 20 WEG – § 20 Abs. 2 WEG
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.