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Handwerk-Lexikon

Infrarotheizung

Auch: Stromdirektheizung

Infrarotheizung ist eine Stromdirektheizung, die elektrische Energie direkt und ohne Wasserkreislauf in Strahlungswärme umwandelt. Sie erwärmt Wände, Möbel und Personen statt der Raumluft und kommt ohne Heizkörper, Pumpe oder Verteilleitungen aus. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt den Einbau in Wohngebäuden nur, wenn der bauliche Wärmeschutz deutlich strenger ausfällt als vorgeschrieben; für kleine, selbst bewohnte Häuser gilt eine Ausnahme.

Wärmeschutz als Voraussetzung für den Einbau

In ein bestehendes Gebäude mit mehreren Wohnungen darf eine Stromdirektheizung nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet, § 46 Abs. 1 GModG. Bei einem Neubau mit mehreren Wohnungen liegt die Grenze bei 45 Prozent, § 10 Abs. 4 GModG. Diese Regel gilt nicht für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, wenn der Eigentümer eine davon selbst bewohnt; dort ist eine Infrarotheizung unabhängig vom Dämmstandard zulässig, § 46 Abs. 1 GModG und § 10 Abs. 4 GModG.

Wird lediglich eine vorhandene Einzelraum-Stromdirektheizung ausgetauscht, entfällt diese Anforderung ganz, § 46 Abs. 2 GModG. Wer also einen alten Heizlüfter oder eine ältere Infrarotheizung im selben Raum ersetzt, braucht dafür keinen Nachweis zum baulichen Wärmeschutz.

Was Bauherren vor der Beauftragung prüfen sollten

Vor der Beauftragung sollten Eigentümer klären, ob ihr Haus unter die Ausnahme für Ein- oder Zweifamilienhäuser mit Selbstnutzung fällt oder ob ein Nachweis zum baulichen Wärmeschutz nötig ist. Der Fachbetrieb, ob Elektriker, Heizungsbauer oder Innenausbauer, sollte diese Frage vor dem Kauf klären und nicht erst nach der Montage. Bei Unsicherheit über die eigene Rechtslage hilft ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale weiter.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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