Auch: bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger · Schornsteinfegermeister
Der Bezirksschornsteinfeger ist ein für einen festgelegten Bezirk amtlich bestellter Schornsteinfegermeister, der hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau wahrnimmt. Eigentümer müssen die Reinigung und Überprüfung kehr- und prüfungspflichtiger Anlagen fristgerecht veranlassen (§ 1 Abs. 1 SchfHwG). Die eigentlichen Kehrarbeiten dürfen sie frei vergeben, solange der Betrieb mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist (§ 2 Abs. 1 SchfHwG).
Feuerstättenschau bleibt hoheitlich, Kehrarbeiten sind frei
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist für die Feuerstättenschau zuständig: Er besichtigt während seiner Bestellung zweimal sämtliche kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen im Bezirk und prüft dabei Betriebs- und Brandsicherheit (§ 14 Abs. 1 SchfHwG). Die nächste Feuerstättenschau darf frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten erfolgen (§ 14 Abs. 1 SchfHwG).
Die laufenden Kehr- und Wartungsarbeiten selbst sind davon getrennt: Eigentümer können dafür einen beliebigen Betrieb beauftragen, solange dieser mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist (§ 2 Abs. 1 SchfHwG). Das muss nicht der Bezirksschornsteinfeger sein.
Was Eigentümer veranlassen müssen
Die Pflicht liegt beim Eigentümer: Er muss die Reinigung und Überprüfung der kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht veranlassen (§ 1 Abs. 1 SchfHwG). Dazu gehört, Termine für Feuerstättenschau und Kehrarbeiten im Blick zu behalten und bei der Beauftragung eines freien Betriebs dessen Eintrag in die Handwerksrolle zu prüfen.
Kosten für Feuerstättenschau und Kehrarbeiten
Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Gebühr nach der Kehr- und Überprüfungsordnung und kostet je Termin 24,78 bis 47,18 Euro. Für ein Einfamilienhaus liegen die jährlichen Kosten für alle Pflichtarbeiten beim Schornsteinfeger laut Richtwert bei 80 bis 150 Euro im Jahr. Beide Angaben sind Richtwerte, die regional abweichen können.
Typische Kosten
| Feuerstättenschau (hoheitliche Gebühr nach KÜO) | 24,78–47,18 €je Termin |
|---|---|
| Schornsteinfeger-Jahreskosten Einfamilienhaus (alle Pflichtarbeiten) | 80–150 €je Jahr |
Richtwerte, kein verbindliches Angebot. Quelle: gesetze-im-internet.de — KÜO (Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 23.7.2026 I Nr. 226); ratgeber.blauarbeit.de — Blauarbeit-Ratgeber (kostenfreies Verbraucher-/Handwerkerportal) (Stand: 2. Juli 2026)
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 1 SchfHwG – § 1 Abs. 1 SchfHwG
- § 2 SchfHwG – § 2 Abs. 1 SchfHwG
- § 14 SchfHwG – § 14 Abs. 1 SchfHwG
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.